Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Dienstmädchen sind die besseren Investoren

23.01.2009  |  Dr. Frank Schallenberger
Als die Rohstoffpreise Mitte 2008 ins Rutschen kamen, ging dies auch am Goldpreis nicht spurlos vorüber. Von Mitte Juli bis Mitte September ermäßigte sich der Unzenpreis von fast 1.000 Dollar auf rund 750 Dollar. Insbesondere institutionelle Anleger lösten Goldinvestments im großen Stil auf. Allerdings verhielten sich die Kleinanleger genau entgegengesetzt: Sie stiegen massiv in Gold-ETFs ein und kauften zudem so viele Münzen und Barren, dass vielerorts die Prägeanstalten die hohe physische Nachfrage nicht befriedigen konnten und Krügerrand und Co. schlicht ausverkauft waren. Institutionellen Anlegern wird in der Regel ein Informationsvorsprung gegenüber Kleinanlegern unterstellt, so dass diese am Kapitalmarkt auch als scheinbar naive "Dienstmädchen" bezeichnet werden, die jedem Trend noch hinterherlaufen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Auch im Sommer 2008 war deshalb viel von einer möglichen Dienstmädchenhausse zu lesen, als der Goldpreis Mitte September langsam wieder zu klettern begann. Insbesondere die Dienstmädchen, die in Euro kalkulieren, können sich mittlerweile aber über satte Kursgewinne freuen. Lag der Unzenpreis im September noch bei 530 Euro, so wurde jüngst mit rund 680 Euro sogar ein neues Allzeithoch auf Eurobasis erreicht.

Open in new window


Neben dem steigenden Goldpreis kam den Dienstmädchen dabei der wieder stärkere Dollar zugute. Viele Argumente wie die anhaltende Unsicherheit an den Finanzmärkten, der weltweit sinkende Output der Goldminen oder die rückläufigen Goldverkäufe der Notenbanken sprechen dafür, dass der Goldpreis sogar noch weiter steigen könnte. Insofern sind Unzenpreise von 1.000 Dollar in diesem Jahr nicht unrealistisch. Aufgrund der extremen Dollarstärke seit Mitte Dezember ist man geneigt, den Dienstmädchen zu raten, bei Goldinvestments auch einen wieder stärkeren Euro einzukalkulieren. Mit so genannten "Quanto"-Produkten wären sie gegen Währungsschwankungen gesichert. In Anbetracht der Treffsicherheit der Kleinanleger in den letzten Monaten, sollte man sich mit Ratschlägen jedoch möglicherweise zurückhalten. Die Dienstmädchen haben sich zuletzt als so ausgebuffte Goldinvestoren erwiesen, dass sie vermutlich auch in Zukunft schon wissen werden, was zu tun ist ...

Open in new window


© Dr. Frank Schallenberger
Commodity Analyst

Quelle: Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart



Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur zu Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"