Die große Wende?
16.07.2009 | Theodore Butler
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Wenn es um die Festsetzung angemessener Obergrenzen für Spekulativpositionen geht, muss nur die Obergrenze beim Silber (im Vergleich zu allen anderen Rohstoffen) radikal herabgesetzt werden. Gäbe es hinsichtlich der Weltproduktion beim Silber eine äquivalente Obergrenze, wie sie beim Gold besteht (0,8%), dann würde die Obergrenze beim Silber 1.000 Kontrakte (5 Millionen Unzen) umfassen - und nicht bei aktuell 6.000 Kontrakten (30 Millionen Unzen) liegen. Gäbe es nun für Silber - hinsichtlich der oberirdischen Lagerbestände - eine äquivalente Obergrenze, wie sie für Gold besteht, so würde die neue Obergrenze für Silber bei nur 60 Kontrakten (300.000 oz) liegen. Das ist zu niedrig, aber 6.000 ist zu hoch. Wo sollte die angemessene Obergrenze beim Silber liegen? Meiner Meinung nach irgendwo zwischen 1.000 und 1.500 Kontrakten (5 Millionen bis 7,5 Millionen Unzen).
Auf welche Grenze sich die Aufsichtsbehörden beim Silber auch festlegen sollten, sie sollte in Übereinstimmung mit allen anderen Rohstoffen festgesetzt werden. Aktuell ist die Grundstimmung dahingehend, dass die Positionsobergrenzen generell zu hoch sind und reduziert werden sollten. Darin stimme ich nicht zwangsläufig überein. Ich würde allerdings sagen, dass wenn sich die Aufsichtsbehörden entscheiden sollten, die Obergrenzen für spekulative Position herabzusetzen, so müsste die Grenze beim Silber unter die von mir empfohlene Marke von 1000 bis 1500 gesenkt werden. Hier geht es nur um Konsequenz und Fairness.
Ausnahmen bei der Begrenzung von Spekulativpositionen
Das ist der zweite Aspekt, unter dem die Debatte über Positionsbegrenzungen zu betrachten ist. Sie ist komplizierter und umfasst viele Rohstoffe, einschließlich Silber. Obergrenzen für spekulative Positionen sind ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Vorschriften für den Rohstoffsektor. Ein anderer integraler Bestandteil dieser gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht Ausnahmen oder Freibeträge für jene, die nachweislich echte Hedging-Transaktion durchzuführen haben.
Denken Sie wieder daran, dass der ökonomische Sinn der Terminmärkte darin liegt, dass realen Produzenten und Verbrauchern ein Markt geboten werden kann, an dem sie unerwünschte Preisrisiken an Spekulanten, die sich dazu bereiterklären, übertragen können. Spekulanten sind unverzichtbar, wenn sich Produzenten und Verbraucher gegen Preisrisiken absichern wollen. Aber die ökonomische Legitimität des Futures-Handels geht nicht so weit, dass damit ein Ort für Wettgeschäfte geschaffen wird oder eben ein Anlaufpunkt für Händler, die die globale Rohstoffpreisfindung dominieren. Es ist daher nur angemessen, wenn die Kontraktmenge, die von Spekulanten gehalten werden darf, begrenzt ist.
Das heißt wiederum nicht, dass jetzt diejenigen, die Absicherungsgeschäfte betreiben, grünes Licht haben und jede gewünschte Anzahl von Kontrakten handeln dürfen. Auch wenn es den Hedgern laut gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, mehr Kontrakte zu halten, als nach den bestehenden Positionsobergrenzen erlaubt sind, so bleibt diese Kontraktmenge dennoch durch den Nachweis kommerzieller Notwendigkeit beschränkt. In diesem Punkt sind die gesetzlichen Vorschriften für den Rohstoffsektor recht spezifisch: Im Allgemeinen dürfen Produzenten und Verbraucher Kontraktmengen halten, die den Umfang der jährlichen Produktion bzw. des jährlichen Verbrauchs nicht überschreiten - oder den Umfang der Lagerbestände, die einem Preisrisiko unterliegen.
Daher gilt für nachweislich echte Hedger eine Art Obergrenze, auch wenn diese höher liegen kann als die Positionsobergrenzen für Spekulanten. Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Rohstoffsektor war ursprünglich angedacht, dass weder Spekulanten noch kommerzielle Hedger einen übermäßigen Einfluss auf die Preise nehmen dürfen, indem sie zum Beispiel übermäßig große Long- oder Short-Positionen etablieren.