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Eichels blühender Überwachungsstaat - Gold als Abhilfe und Selbsthilfe?

04.05.2005  |  Prof. Dr. Hans J. Bocker
Deutsches Bankgeheimnis: Ein leiser Tod

Ende April 2005 brachen die Freunde des Orwellischen Total-Überwachungsstaates in gedämpften Jubel aus. Unauffällig und geräuschlos verstarb endlich einer ihrer letzten Feinde: Das deutsche Bankgeheimnis. Ab sofort dürfen nun Fiskus, Steuerfahnder, Arbeitsämter, Sozialbehörden, Bafögämter, Familienkassen und nahezu jede andere behördliche Einrichtung mit ihren Heeren von etwa 6 Millionen Staatsdienern und Bediensteten der öffentlichen Hand unter dem weitgespannten Steuerhimmelszelt des Grossmeisters Hans Eichel etwas, was bislang noch marginal erschwert wurde: Das schrankenlose Ausschnüffeln der genauen finanziellen Verhältnisse eines jeden Bürgers und dessen Lebenspartner, Kinder, Verwandte, Freunde, Chefs, Untergebene oder Bekannte, und zwar ohne dessen Genehmigung, ohne dessen Wissen, ohne Anfangsverdacht und ohne richterliche Erlaubnis. Die Initiatoren dieser Kontroll-Kampagne scheinen noch nie in einem gewissen Dokument geblättert zu haben. Wie sollten Sie auch? Dieses Schriftstück ist ja auch nahezu in Vergessenheit geraten, war jedoch ganz früher einmal, als die Finanzwelt noch einigermassen in Ordnung war, sogar in Volksschulkreisen bekannt. Es nannte sich schlicht "Grundgesetz". Wer in diesem vergilbten Relikt mit schon fast antiquarischem Seltensheitswert nachschlägt, wird schon gleich auf der ersten Seite fündig. Dort stösst der Suchende auf einen vollmundigen Satz, der da heisst: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Doch das ist lange her. Von Eichel und seinen wackeren Mannen wird jeder Bürger im Prinzip wie ein Schwerverbrecher behandelt. Aber auf diese Weise lässt sich wenigstens das den Sozialisten heilige Grundprinzip der "Gleichheit" endlich einmal nachhaltig verwirklichen, wenn sonst schon keinerlei Erfolge der Wirtschaftspolitik vorzuweisen sind. Alle sind gleich und potentiell kriminell. Ersatzerfolge ist immer gut. Politiker lieben sie.


Orwell lässt grüssen

Der Bundestag hatte bereits im Dezember 2004 überhastig das in der Geschichte beispiellose "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" rasch und mit lässiger Geste durchgewunken. Datenschutz und rechtsstaatliche Verhältnismässigkeit - ade!

Wie wer das doch gleich noch einmal? Etwa 78% der Bundestagsabgeordneten sind Staatsdiener oder öffentliche Bedienstete, davon die Mehrzahl Lehrer, die noch nie einen Cent in der freien Wirtschaft verdienen mussten und denen Ströme von Steuergeld ohne jede existenzielle Sorgen auf die (nunmehr total kontrollierten) Konten rieseln; und dies Monat für Monat, Jahr für Jahr, - bis hin zur sicher indexierten satten Pension. Da machen sich schwergewichtige Gesetze leicht. Sie entlocken den Abstimmenden kaum mehr ein mattes Gähnen. Was soll ihnen schon passieren?

Fortan genügt ein kleiner Anruf bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (oder ein paar Clicks auf dem Überwachungscomputer reichen aus) und schon wissen Eichel und jeder kleine Beamte oder beim Staat Angestellte welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten existieren und welche Verfügungsberechtigungen jeder beliebige Bürger unterhält. Selbst bislang "getarnte" Treuhand- und Anderkonten liegen nun offen. Über deren Existenz muss der diese Konten führende Notar Stillschweigen bewahren, ansonsten macht er sich strafbar. Mit dieser Vertraulichkeit ist es nun seit letztem Monat vorbei. Per Knopfdruck lässt sich problemlos herausfinden, wer bei wem Treuhandkonten in welcher Höhe und mit welchen Begünstigten unterhält. Der Vertrauensberuf von Geheimnisträgern wie Notare oder Anwälte und anderen Professionen ist in völliger Auflösung begriffen. Doch wie sagte schon der Altvater aller Sozialisten, der grosse Uljanow - Verzeihung - Lenin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Er sprach Eichel & Co. so richtig aus dem Herzen.


Bürger - wo ist dein SDS? Deine KEZ benötigt ihn

Die totale Übersicht des finanziellen Hinter- und Vordergrundes eines "staatlichen Subjekts" wird im Fachjargon der per Gesetz lizenzierten Spitzel als "Stammdatensatz", kurz "SDS" - bezeichnet (es mag auffallen dass dieses Kürzel einst für den "Sozialistischen Deutschen Studentenbund" der 60er Jahre stand!). Auch die betroffene Bank erfährt nichts, denn alle Finanzinstitute werden online von der BaFin ohne An- oder Abmeldung in aller Stille angezapft und der minutengenaue Konto- oder Depot-Stand durch einen Datenpool namens "Konten-Evidenz-Zentrale", kurz "KEZ" - geräuschlos festgehalten. Die Situation entspricht der Ausreichung eines Zweitschlüssels für alle deutschen Häuser und Wohnungen an die nahezu allmächtige Geheim-Polizei, die jederzeit bei Tag und Nacht in jeden Raum ungefragt beliebig eindringen und herum schnüffeln kann, ohne dass die Bewohner je informiert werden. Gegen Eichels perfektes System erscheint inzwischen selbst dasjenige der ehemals so beliebten Stasie (Gott hab sie selig) als laienhafte Stümperei. Auch bleibt die letzte kleine Hürde, die darin besteht, dass nämlich die fortlaufende Überwachung einzelner Kontenbewegungen laut Gesetzestext einen „Verdacht“ benötigt, reine Augenwischerei. Ein solcher "Verdacht" kann jederzeit aus luftigem Spinngewebe "gestrickt" werden. Wer dem Kegel- oder Wanderklub oder gar der Wohltätigkeit beispielsweise eine Spende über 8 € überwies oder als Kassenwart der Kaninchenzüchter bzw. oder als Firmenvertreter einige Euros als Kostenrückerstattung für Auslagen erhielt, ist bereits hochverdächtig. Alle Kontotransaktionen und das gesamte Umfeld des Verdächtigen werden sofort geheimdienstartig, blitzschnell und hoch professionell durchleuchtet. Aber ein Auslöser kann auch sein, wenn der Beamte schlecht schlief oder unter Verdauungsstörungen leidet. Wer kontrolliert denn die Kontrolleure?

Früher galt der Grundsatz: "In dubio pro reo", also im Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten. Die Sozialisten dagegen arbeiten inzwischen mit einer leichten Variante: Im Zweifel zugunsten des allmächtigen Eichel und seines noch allmächtigeren "Staates". Inzwischen aber sind auch gar keine Zweifel irgendwelcher Art mehr vonnöten. Die Kontrolle erfolgt automatisch und flächendeckend, Zweifel oder nicht, das alles spielt längst keine Rolle mehr.


Beredte Stille am Main

Die Grossbanken hüllen sich als Erfüllungsgehilfen des Staates in beredtes Schweigen. Welcher Banker, der in den metallisch schimmernden Türmen der Frankfurter Hochfinanz behäbig thront, würde es schon wagen, dem hehren internationalem Kampf gegen "Geldwäsche" und "Terrorismus" im Wege zu stehen? Da sei Gott, Eichel, Bush und Bin Laden vor! Doch in Wahrheit hat Eichels brutaler Schlag nichts mit der Jagd auf große Fische zu tun. Steuerfahnder und Bundeskriminalamt können nämlich bereits seit 2002 problemlos auf die KEZ-Datenbank zugreifen, wenn sie einen Straftatbestand auch nur vage vermuten, oder einfach nur, wann immer sie sich langweilen sollten. Von den grossen Banken wäre also keine Hilfestellung zu erwarten, nur einige kleine Geldinstitute monieren die systematische Bespitzelung. Auch macht der Norddeutsche Genossenschaftsverband gegen den Online-Zugriff des Grossen Bruders mobil. Ein einsamer Rufer in der Steuerwüste.


Rechtliche Bedenken

Ein Fach-Gutachten, das die Vertreter der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken dem Hamburger Juristen Erich Samson in Auftrag gaben, kommt zu dem Schluss, dass die neue "Regelung" aus "vielfältigen Gründen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen" sei. Die Tatsache, dass der bespitzelte Bürger zu keinem Zeitpunkt von der Ausspäh-Aktion des Eichel-Clubs erfahre, verstoße gegen das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung", wie Samson so treffend bemerkte. Und weiter: Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volkszählung von 1983 aufgestellten Anforderungen für eine Datenerhebung derartigen Umfangs würden "nicht im Ansatz erfüllt". Damals hatte das Gericht also entschieden, dass der Staat "nicht unverhältnismäßig viele Daten über seine Bürger" sammeln und speichern dürfe. Aber auch das ist schon lange her.

Steuerrechtsprofessor und Rennomier-Anwalt Gunter Widmaier hält den Schnüffelparagraphen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Er stellt seinerseits fest: "Das macht den unbescholtenen Bürger kaputt." Widmaier hatte im Auftrag der im Kreis Borken ansässigen Volksbank Raesfeld in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Doch Eichel und seine neuerdings im Spitzelwesen hochversierten Helferlein strotzen vor Selbstbewusstsein. Niemand wird ihnen die Hebel ihres neuen, überstarken Machtapparates entreissen, auch ein paar mit Roben überzogene und mit lustigen Kappen gekrönte Figuren auf Richterstühlen nicht. Das wäre ja noch schöner. Schlieslich hat Eichel ja sein Spezialgesetz, was einem Ermächtigungsgesetz gleicht, von "Hunderten von Juristen prüfen lassen", wie einer der (Gross-) Sprecher des Ministeriums verlauten liess. Was sollte da noch schief gehen? Sie müssen keine Begründung anführen oder die Betroffenen informieren und damit basta. Gab es jeh etwas Schöneres als gesetzlich sorgfältig fundierte Beamtenwillkür? Jurist Widmaier geht davon aus, dass sich die Ämter ihrer neuen Befugnisse nach Kräften bedienen werden. Nicht zuletzt wird die Durchführung des neuen Hartz-IV-Gesetzes gleich einmal als willkommenes Testobjekt dienen. Bezieher des Arbeitslosengeldes II werden heimlich überprüft, ebenso wie deren Lebenspartner, Familienangehörige, Freunde, Verwandte und Bekannte. Widmaier notiert: "Das neue Gesetz trifft nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute". Aber genau die sind es, denen natürlich die Mittel zur "Geldwäsche" und die Finanzausrüstung zur Organisation und zum Unterhalt "terroristischer Vereinigungen" fehlen. Damit wird der eigentlichen Hintergrund und Zweck des Gesetzes überdeutlich.




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