Suche
 
Folgen Sie uns auf:

H1 - Jiangxi Copper verdoppelt Gewinn

26.08.2011  |  EMFIS
RTE Peking - (www.emfis.de) - Jiangxi Copper konnte den Nettogewinn in der ersten Jahreshälfte fast verdoppeln. Ausschlaggebend waren unter anderem der hohe Kupferpreis und die gestiegene Produktion.

Der nach Produktionsvolumen größte Kupferproduzent Chinas hat von Januar bis Ende Juni einen Nettogewinn von 4,23 Milliarden Yuan (662 Millionen US-Dollar) erwirtschaftet. Im Jahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs von 99,07 Prozent. Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr um 58 Prozent auf 59,32 Milliarden Yuan gestiegen.


Kupferpreis gestiegen

Das Unternehmen konnte dabei insbesondere vom hohen Kupferpreis profitieren: Im Jahresvergleich verteuerten sich die Kupfer-Futures am Shanghai Futures Exchange um 21,52 Prozent auf 70.125 Yuan pro Tonne. Auch die gesteigerte Produktion ließ die Kassen klingeln. Die Herstellung von Kathodenkupfer wurde gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent gesteigert. Der Goldausstoß legte 23,3 Prozent zu, während die Silberproduktion um knapp 26 Prozent stieg.
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Jiangxi Copper Company Ltd.
Bergbau
A0M4YE
CNE1000003K3
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"