SdK lehnt erzwungenen Schuldenschnitt Griechenlands ab und prüft rechtliche Schritte
Das von Griechenland vorgelegte Umtauschangebot ist aus Sicht der SdK wirtschaftlich durchaus interessant, auch für private Investoren. Jedoch ist die technische Umsetzung für Kleinanleger völlig inakzeptabel und das Umtauschangebot deshalb für diese Anlegergruppe nicht annehmbar. Das Vorhaben der griechische Regierung, die Inhaber von nach griechischem Recht begeben Anleihen nun anhand von rückwirkend eingeführten Zwangsumschuldungsklauseln, den so genannten CACs, zur Teilnahme am Schuldenschnitt zu zwingen, verstößt nach Ansicht der SdK gegen grundlegende Rechtsgrundsätze.
'Sollte Griechenland durch nachträglich eingeführte Umschuldungsklauseln Anleiheinhaber zum Schuldenschnitt zwingen, und dies von der Euro-Gruppe unterstützt werden, dann ist damit ein fatales Signal an alle Investoren verbunden. In Europa würden somit Zustände wie in einer Bananenrepublik herrschen. Frau Merkel sollte tunlichst vermeiden, diese staatliche Willkür mit deutschen Steuergeldern zu unterstützen.' so SdK Vorstand Daniel Bauer.
Aufgrund der Verwendung von Zwangsumschuldungsklauseln kann von einer freiwilligen Umschuldung, wie bisher stets von allen führenden Politikern Europas angeführt wird, keine Rede mehr sein. Ferner ist die Besserstellung der Europäischen Notenbank EZB und der nationalen Notenbanken ist eine klare Gläubigerbenachteiligung, welche in der Art und Weise nicht hinnehmbar ist. Wäre auch das Notenbanksystem in die Zwangsumschuldung miteinbezogen worden, so wäre der Schuldenschnitt für die anderen beteiligten Parteien weitaus geringer ausgefallen.
Da die Nutzung der CACs vermutlich ein Kreditereignis auslöst, hätten somit diejenigen Hedgefonds Gewinne erzielt, welche auf eine Pleite Griechenlands gewettet haben. Dies dürfte in der Folge zu ähnlichen Wetten gegen Länder wie Portugal, Irland, Spanien und Italien führen. Aufgrund all dieser Umstände ist damit zu rechnen, dass die Risikoprämien somit auch für diese Länder der Eurozone in Zukunft ansteigen werden. Mit Blick auf diese Gemengelage stellen daher Staatsanleihen aus der Eurozone nach Ansicht der SdK künftig keine geeigneten Anlagealternativen für private Investoren mehr
dar.
Die SdK prüft aktuell rechtliche Schritte gegenüber allen an der Zwangsenteignung der Anleiheinvestoren beteiligten Parteien für ihre Mitglieder und rechnet mit einem jahrelangen Rechtsstreit, der vermutlich bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen wird.
München, den 9. März 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung der Pressemitteilung beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!
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