Rundumblick und Anlagelösungen
26.05.2010 | Dr. Dietmar Siebholz
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Sinnvolle institutionelle Gestaltung der VermögensverwaltungWenn Sie aber den geringsten Zweifel (also ich bin so frei und erkläre, ich habe solche Zweifel) daran haben, dass das in der Verfassung verbriefte Recht auf Eigentum nicht ausgehöhlt wird z.B. durch eine Notstandklausel, dann müssen Sie diesen Teil meiner Darstellung (wo soll ich meine Edelmetallbestände, meine sonstigen physischen Metalle lagern bzw. meine Bankguthaben und Wertpapiere unterhalten?) zur Kenntnis nehmen. Damit meine ich die angekündigte Vermögenssicherung. Ich muss grundsätzlich dazu ausführen, dass ich aus erbrechtlichen Gründen die Beratung durch Spezialisten in Anspruch nehmen musste, die mir zur Errichtung einer Stiftung über das Vermögen der Familie geraten haben. Als "Nebenprodukt" dieser Beratung fiel bei der Diskussion über die Gestaltung dieser Stiftung die Empfehlung eines Steuerberaters an, dass es eine Stiftungskonzeption gäbe, bei der bei der Gründung die Benennung des Stifters als auch des/der wirtschaftlich Berechtigten in der zu veröffentlichenden Satzung unterbleiben kann.
Warum die Diskussion um diese komplexe Gestaltung? Die Konstruktion der vorgenannten Stiftung ist das sichtbare Bekenntnis zu einer herausragenden Idee. Sie ist das Ergebnis aus langjährigen Erfahrungen und der Überlegung, passives Portefoliomanagement allen Anlegern - privaten wie institutionellen - leicht zugänglich zu machen. Mit diesem Stiftungskonzept können alle Anleger die Möglichkeit nutzen, Anlagelösungen bequem, kostengünstig und bedarfsgerecht zu nutzen. Die legale und rechtssichere Gestaltung ermöglicht Ihnen die Umsetzung eigner, individueller Anlagestrategien, die präzise Ihren persönlichen Anlagezielen entsprechen. Das Konzept sichert Sie gegen jedwede Einfluss- und Einsichtnahme durch Dritte ab, seien es Erben, Anspruchsberechtigte, geschiedene Ehepartner oder Anspruchsberechtigte oder vermeintlich Berechtigte anderer Art z.B. aus Haftungen oder sonstige Dritte.
Diese Konstruktion schützt Sie und Ihr Vermögen somit vor Zugriffen Dritter auf Ihr Vermögen und stellt keine Konzeption zur Steuervermeidung oder -hinterziehung dar, wenn Sie die derzeitig aktuelle Rechtslage als Entscheidungsbasis heranziehen. Sollte aber das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht gebrochen werden (merke: Alles, was durch Gesetze, die in unserer parlamentarischen Demokratie durch die Legislative errichtet wird, geregelt wird, ist legal im Sinne des Wortes (nicht ihres moralischen Inhalts) - ebenso legal, wie im Übrigen die Nazis 1933 mit der nötigen Mehrheit an die Macht kamen und dann mit den erforderlichen Mehrheiten ihre Gesetze beschlossen haben), dann können Sie entweder vor dem Bundesgerichtshof auf die Durchsetzung Ihrer Grundrechte klagen oder die genannte Konstruktion zur Sicherung Ihres Vermögens einsetzen. So wie sich Herr Schick von den Grünen auf eine auslegbare Passage im Grundgesetz ("übergeordneter Notstand") darauf beruft, dass der Staat in solch einer Notlage den Schutz des Eigentums zurückstellen (sprich: partielle Enteignungen) vollziehen kann, können Sie dann quasi auch für sich selbst den "eigenen übergeordneten Notstand erklären". Aber der wird dann - da bin ich mir sicher - illegal sein, denn da wird man dazu schon die erforderlichen Gesetze neu schaffen. Aber noch ist es ja nicht so weit...
Die Kosten für ein derartiges individuelles Konzept sind beachtlich aber zweckmäßig, weil eine Menge an individueller Arbeit von den Beratern investiert werden muss. Insofern sollte man sich nur dann Gedanken über ein solches Konzept machen, wenn man die oben von mir dargestellten Probleme mit der Erbregelung, mit eventueller Inanspruchnahme aus Haftungen (wichtig für Unternehmer) oder mit Angriffen von Dritten auf Ihr Vermögen rechnen muss und das einzubringende Vermögen den Wert von 150.000 € überschreitet.
Welche Aufteilung Sie bei den Anlageklassen wählen, unterliegt Ihrer persönlichen Einschätzung. Wie viel Bankguthaben Sie vorhalten, um schwierige Wegstrecken auch mit Barem abzusichern ebenfalls. Das Konzept ist meiner Auffassung nach rund und spiegelt meine Entscheidungen bei meinen beratenen Kunden wieder. Dass ich den Standort gewechselt und hier auch eine Portion an Ackerland gekauft habe, gehört ebenfalls zu diesem Konzept.
Ich kann Ihnen für Sie gern den Kontakt mit den Fachanwälten und Beratern herstellen; senden Sie mir dann eine kurze E-Mail an, damit ich Sie bei diesen Beratern vorstellen kann.
© Dr. Dietmar Siebholz
wthlz2@gmx.de
Nachsatz für Insider:
Der Sohn des für wahres Geld (also nicht das von der FED geschöpfte Papiergeld) in den USA kämpfenden Ron Paul, Rand Paul wurde mit Hilfe der Tea-Party-Aktivisten überraschend für die Senatswahlen in Kentucky gegen drei andere aus den herkömmlichen Republikaner-Zirkeln mit überwältigender Mehrheit benannt. Er ist dort ein völlig Unbekannter. Kriegen die Amis jetzt endlich mit, was mit ihnen geschieht, wie Regierung und Wallstreet sie vorführen? Ich hoffe es.
Nachsatz 2:
Wie schon in der Einleitung ausgedrückt, stellt dieser Bericht eine Darstellung meiner persönlichen Meinung und meiner eigenen Entscheidungen dar; die in diesem Bericht gemachten Aussagen sollen nicht als Anlageberatung oder Finanzberatung verstanden werden.