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Kapitalanlagen - Sicher in Amerika ?

01.08.2001  |  Johann A. Saiger
Sicherheitsdenken ist nicht neu. Schon vor uns lebende Generationen sahen Gründe genug, nach mehr persönlicher und auch finanzieller Sicherheit zu trachten. Der Bewahrung erworbener Besitztümer kam dabei immer eine besondere Bedeutung zu. Im Vielvölkergebiet Europa wechselten sich Unruhen, Kriege, Kapital-Entwertungen und Enteignungen immer schon in steter Regelmäßigkeit ab. Daran hat sich seit der Zeit des ausgehenden Mittelalters nichts geändert.

Auch in den ersten 33 Jahren dieses Jahrhunderts haben Privatleute und Firmen diese Überlegungen gehabt und deshalb viel in den USA investiert. Die Vereinigten Staaten waren damals schon das Eldorado des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Sicherheit.

Doch was hat es den Anlegern genutzt, Kapital in den USA für sich und ihre Nachfahren angelegt zu haben. Franzosen, Spanier, Dänen, Norweger, Belgier und Holländer bekamen die Besitztümer eingefroren, die deutschen, österreichischen und italienischen Besitzer wurden enteignet.

Sie alle haben Bekanntschaft mit einem amerikanischen "Spezialgesetz", dem "Trading with the Enemy Act", gemacht, welches heute noch - wie seinerzeit gilt.

Ausländische Vermögen in den USA und Guthaben bei US-Banken selbst bei deren Filialen im Ausland, sind durch zwei Gesetze bedroht, dem

TRADING WITH THE ENEMY ACT - von 1917

und dem

INTERNATIONAL EMERGENCY ECONOMIC POWERS ACT - von 1978

Diese amerikanische Feindstaaten-Gesetzgebung besagt, daß der amerikanische Präsident in Krisen- und Kriegszeiten die in den USA befindlichen Vermögen von Personen und Gesellschaften aus Ländern, die man als Feindgebiete ansieht, einfrieren und enteignen kann. Es wird stets sehr weit ausgelegt.

Eingefroren wurden beispielsweise die Vermögen aus allen Ländern, die von den Deutschen, Italienern und Japanern besetzt waren. Nur wer als Bewohner der besetzten Länder noch rechtzeitig ein freies Land erreichte, hatte Chancen, seine Vermögenswerte frei zu bekommen.

Aber auch dies war meistens langwierig, denn die Behörden verlangten viele Nachweise, die oft kaum zu erbringen waren. Nach dem Krieg wurden die beschlagnahmten Vermögen zwar wieder freigegeben, wobei oft lediglich ein völlig unzureichender finanzieller Ersatz herauskam. Die Vermögen von Deutschen, Italienern und Japanern blieben eingezogen und enteignet. In der Verfolgung ihrer Ziele sind die amerikanischen Behörden radikal und unnachsichtig.

Das zuständige "Office of Foreign Assets Control" ist für extrem hartes Vorgehen berüchtigt.

Schon damals genügte ein Verdacht, daß einzelne amerikanische, bzw. schweizerische Gesellschaften teilweise im Besitz von deutschen Anlegern waren, um die betreffenden Teile zu beschlagnahmen. Auch sie wurden nie zurückgegeben. Ausnahmen gab es bei Personen, die nachweislich zu den Verfolgten des Regimes gehörten, aber auch sie hatten selten eine volle Freigabe bzw. Entschädigung erhalten. Schweizerische Banken berichten noch heute über die Hartnäckigkeit, mit der damals amerikanische Aufsichtsbehörden jenen Anteil, den deutsche Besitzer an ihren Aktien hielten, entsprechend beschlagnahmten.

Heute wird das Problem eines Eintrittes der Feindstaatenklauseln für deutsche Kapitalien in Amerika wie auch für andere westeuropäische Länder kaum in Erwägung gezogen. Doch wie stabil ist dieser Status?

Kapitalien werden schließlich nicht für einige Jahre, sondern oftmals für lange Zeit oder andauernd, als Familienbesitz auch für künftige Generationen, angelegt. Alle diese Anlagen sind deshalb gut zu überdenken, d.h. man muß bereits während der Investitionszeiten entsprechende Möglichkeiten und Gefahren berücksichtigen.

Veränderungen im politischen Status Europas kommen kaum wie der Blitz aus heiterem Himmel. Die Bundesrepublik Deutschland, ist heute durch die NATO und eine jahrzehntelange Freundschaft mit den USA verbunden. In der Politik aber gibt es keine dogmatischen Festlegungen wie etwa in der Religion. Hinter allen Sicherheits- und Freundschaftspakten muß immer die überragende Mehrheit eines Volkes stehen, sonst werden sie ausgehöhlt und fallen - wie die Geschichte zeigt - gerade im ungünstigsten Zeitpunkt in sich zusammen.

Es kann auch sein, daß sich die politische Mehrheit in einem Land so verändert, daß daraus eine Hinwendung zu radikalen politischen Kräften entsteht. Derartige Gefahren sind - wie die Geschichte lehrt - immer dann gegeben, wenn die etablierten Parteien versagen, die Massenarbeitslosigkeit überhand nimmt und das Sozialsystem zusammenbricht. Insofern sind derzeit erschreckende und verblüffende Parallelen zu den dreißiger Jahren feststellbar.

Der Umbruch im ehemaligen Ostblock könnte noch größere Gefahren in sich bergen als der Kommunismus. Schon breiten sich Anarchie und Verbrechen in Rußland aus. Bei weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Zusammenbrüchen könnten faschistische Kräfte an die Macht gelangen. Ein Militärputsch könnte die Lage schlagartig verändern.

Westeuropäische Staaten könnten durch eine feindliche Aktion besetzt werden.

Man darf über längere Zeit derartige Entwicklungen nicht ausschließen, denn solche Trends sind bereits gegenwärtig spürbar, auch wenn sie sicherlich noch keine Mehrheiten haben. Aber ist dies überhaupt nötig? Aktive zehn Prozent der Bevölkerung können durchaus mehr sein als fünfzig Prozent passive!

Die US-Feindstaatengesetzgebung zwingt zu Vorsorgemaßnahmen. Ausländische gewerbliche und private Investitionen in den USA haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Selbst mittlere Einkommensschichten haben heute Vermögen in den USA. Sie tun dies, einerseits um damit Geld zu verdienen, andererseits aber auch, um in Sicherheit vorzusorgen, weil sie noch aus früheren Zeiten Angst vor Unruhen, Kommunismus oder Krieg plagt.

Möglicherweise kommen diese Leute aber vom Regen in die Traufe:

Heimatliche Vermögen entwerten sich und überseeische werden konfisziert!

Das ursprüngliche Gesetz stammt vom 6.10.1917. Es wurde während der beiden Weltkriege und im Vietnamkrieg den jeweiligen Situationen angepaßt, was schon zeigt, daß die Amerikaner eher an eine Ausweitung als Einschränkung denken.

(Wenig bekannt in diesem Zusammenhang ist, daß nach 1975 antikommunistische Flüchtlinge aus Südvietnam nach ihrer Ankunft in den USA erleben mußten, daß ihre dortigen Guthaben - von der "befreundeten Regierung" blockiert waren. Manche dieser politischen Flüchtlinge mußten sich mühevoll durch jahrelange Prozesse kämpfen).

Diese Gesetze ermächtigen den Präsidenten der USA, jeden Handel und Verkehr mit dem Feind zu untersagen, Feindvermögen aller Art in den USA zu beschlagnahmen und "diesen Feinden" den Zugang zu den US-Gerichten zu verwehren. Das Gesetz betrifft nicht Feindvermögen außerhalb der USA. Nach dem Gesetz wird ein Beauftrager bestellt, der Feindvermögen in Besitz nehmen, beschlagnahmen, veräußern und verwalten kann. Dazu zählt jedes in den USA gelegene Vermögen, das Feinden oder deren Verbündeten gehört, auch wenn der Besitzer kein Feind im Sinne des Gesetzes ist.




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