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Respekt vor der Geschichte

19.04.2011  |  Johannes Müller
- Seite 2 -
Für die Schweiz kann sich die künftige Währungsgestaltung unmöglich darin erschöpfen, dem Beispiel anderer Staaten zu folgen, die wegen Überschuldung und zu grosser Notenausgabe sich mit goldsparender, "billiger" Währung begnügen müssen. Nur die erfahrungsmässig vollkommenste Währungseinrichtung kann genügen, und das ist die wirkliche, "reine" Goldwährung mit ungehinderter Bewegung des Goldes im Inland und über die Grenzen, mit freiem Prägungsrecht und mit jederzeitiger sicherer Einlösung der Noten in Gold.

"Der solide Sinn unseres Volkes selbst verlangt klingendes, den Wert in sich verbürgendes Geld. Der Goldumlauf ist der entscheidende, jedermann in die Augen fallende Gegensatz zur Papierwährung und Zettelwirtschaft. Er sichert der Währung das Maximum von Vertrauen im Inland wie im Ausland." Uns ist die Forderung der Goldumlaufswährung zugleich eine Forderung währungspolitischer Logik und entschiedenen wirtschaftlichen Selbstständigkeitswillens.


Sicherung der Vertragsfreiheit gegen Zwangsgeld.

Der Plan unseres Geldsystems liegt klar vor uns. Die Gesetzgebung folgt dem Gang der Dinge und anerkennt das Gold als alleiniges Fundament unseres Geldwesens. Auf Gold beziehen sich alle Werte, auf Gold stützt sich der gesamte Kreditgeldaufbau. Damit wäre, möchte man meinen, unserem Wirtschaftsverkehr aufs zuverlässigste gedient. Es trifft das zu für die guten Tage. In Zeiten der Krisis und Not jedoch, gerade dann, wenn man des ökonomischen Rückhalts am dringendsten bedarf, geht der verlässliche Geldverkehr nur zu leicht verloren; nicht durch äussere Einwirkung, sondern durch rechtswidrigen, die ordentliche Gesetzgebung umstürzenden staatlichen Zwang. Das zeigt die Erfahrung in aller Welt.

Während vor Zeiten die Fürsten und Herren in Bedrängnis, und wohl auch sonst, schlechte Münzen prägten und unter dem alten Namen in den Verkehr hineinschwindelten oder hineinzwangen, greifen die Staaten heute in Notlagen zum papierenen Zwangsgeld, als dem wirksamsten, geschmeidigsten Hilfsmittel. Sogenannte Münzhoheit masst sich alsdann die Befugnis an, die eigene Münzgesetzgebung verleugnend, von heute auf morgen dem Geldwesen das Metallfundament zu entziehen.

Kreditgeld wird dem Gold gleichgestellt, als vollwertiger Ersatz proklamiert. Der Staat erklärt Note = Geld, Franken = Franken, Mark = Mark, als wäre ihm Fähigkeit und Macht gegeben, den Wert des Geldes unabhängig vom metallenen Grundstoff aufrecht zu erhalten. Solange er ehrlich ist, hofft der Staat wohl tatsächlich selbst, die befohlene Parität werde bestehen bleiben.

In der Regel jedoch sind die Verhältnisse stärker, und gerade dann, wenn der Zwangskurs die Probe bestehen sollte, versagt er. Er vermag sich dem weitergehenden Verkehr, den neuen Käufen und Verkäufen nicht aufzuzwingen und kann die Preissteigerung nicht verhindern, in der die tatsächliche Entwertung der bloss nominell gleichbleibenden Note sich offenbart. Die Stärke des Zwangskurses zeigt sich einzig in der Verwüstung des Geldwesens.

Unter der Herrschaft des Zwangskurses kann, wie uns das nahe Ausland eindrucksvoll genug dargetan hat, eine Wirtschaft tatsächlich vollständiger zu Grunde gerichtet werden als durch rücksichtsloseste, konfiskatorische Besteuerung, ja als durch kriegerische Verheerung. Der Zwangskurs korrumpiert mit dem Geld selbst alle auf Geld lautenden Verhältnisse, durch Fälschung der Waage enteignet er die Gläubiger zu Gunsten der Schuldner.

Dabei ist der meist schon überschuldete Staat Hauptgewinner. Vor noch nicht zehn Jahren gab Deutschland das Hauptbeispiel, indem es sich durch die Markzerstörung seiner Schulden aus allen Anleihen so gut wie entledigte. Die staatlichen Schuldverpflichtungen im Inland gingen in ein Nichts auf. Ebenso fiel die Grosszahl der Hypothekardarlehen der Entwertung zum Opfer. Sonst galt der Hypothekenbesitz als besonders sicher gegen jeden Verlust; die Enttäuschung, die der Zerfall auch dieses bestgarantierten Eigentums brachte, war um so bitterer, als das als Sicherheit dienende Unterpfand in der Regel seinen Wert vollständig bewahrte, ja in seinen Erträgen sogar meistens noch gewann.

Die Sparkassen, Versicherungsgesellschaften und Hypothekarbanken, die ihre Gelder in Hypotheken angelegt hatten, wurden zu Gunsten der Schuldner um alles gebracht. Es war der Sieg falschen staatlichen Währungszwanges über bürgerliches Recht und Vernunft.

Wir müssen nicht bloss die Sicherung und Respektierung von Goldklauseln im Hypothekargebiet verlangen; unsere Währung selbst ist gleichsam mit dauernder Goldklausel zu versehen. Die Währung soll nicht eine Goldwährung sein bloss für die guten Tage und im Notfall versagen, indem der Staat Papiergeld zum Nennwert aufzwingt. Nicht fremden Beispiel haben wir zu folgen - die französische Gesetzgebung ist noch einseitiger nominalistisch als die deutsche. Vielmehr erkläre man nach eigenem, ehrlichem Muster: Auch im Notfall, dann erst recht, sollen unsere Abmachungen als auf Gold gehend gelten und Banknoten sowie sonstiges Papiergeld mit Annahmezwang nur zum Kurswert, zu seinem wahren Wert im Verhältnis zum Gold angenommen werden müssen.

Dazu bedarf es einer geistigen Umstellung, jedoch kaum einer Verfassungsänderung: denn die Verfassung sagt nirgends, dass die in "Notlagen in Kriegszeiten" mögliche "Rechtsverbindlichkeit für die Annahme von Banknoten und andern gleichartigen Geldzeichen" die Alterierung der nach dem Münzgesetz auf die Metallbasis sich beziehenden freien Kreditvereinbarungen mit sich bringen müsse; die Verfassung sagt nicht, dass wer eine vereinbarte Bezahlung zu beanspruchen hat, etwas Minderwertiges, als was vereinbart worden, annehmen müsse.




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