Die große Umverteilung kommt
15.05.2011 | Manfred Gburek
Der Countdown läuft: Die offizielle Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2010 endet am 31. Mai. Grund genug, Sie jenseits der gängigen Tipps auf Zusammenhänge hinzuweisen, die Ihnen womöglich noch nicht bekannt sind und die Ihnen helfen, Steuern zu sparen. Zum Beispiel: Wenn Sie vermeiden wollen, von der Reform des sog. Spekulationsparagrafen 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nach der nächsten Bundestagswahl kalt erwischt zu werden, sollten Sie schon jetzt eine Gegenstrategie entwickeln.
Vorab eine Warnung vor den von amtlichen Steuerschätzern veröffentlichten phantastischen Zahlen, die zuletzt durch die Medien gegangen sind: Nach einem jeweils dicken erwarteten Einnahmeplus für Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2011 bis 2014 wird für 2015 ein neuer Einnahmerekord in Höhe von 652 Milliarden Euro erwartet. Wahrscheinlich ist es einfacher, den Stand von Dax und Dow Jones bis 2015 zu prognostizieren als die Steuereinnahmen. Dennoch setzt sich die schlechte Tradition der äußerst spekulativen Steuerprognosen Jahr für Jahr fort. Erweisen die sich später als zu optimistisch, drohen Steuererhöhungen und/oder noch mehr Staatsschulden.
Bis zur Bundestagswahl 2013 (falls es keine vorgezogene Wahl gibt) dürfte sich an der Einkommensteuer nichts Gravierendes ändern. Halten Sie sich trotzdem auf dem Laufenden, indem Sie mindestens die BMF-Schreiben verfolgen (www.bundesfinanzministerium.de). Doch egal, welche Farben danach die Bundesregierung bilden werden (von Schwarz/Gelb über Schwarz/Rot und Rot/Grün bis zu Grün/Rot/Rot), es wird ernst. Denn wie die Geschichte der Bundesrepublik lehrt, zieht jede Regierung unpopuläre Maßnahmen wie Steuererhöhungen jeweils in die erste Hälfte einer Legislaturperiode vor. Nach der Wahl 2013 wird es neben einkommensstarken Schichten vor allem Hauseigentümer, Erben, Wertpapierbesitzer und generell Eigentümer großer Vermögen erwischen.
In politischen Zirkeln bereits angedacht ist neben der Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch wieder eine Vermögensteuer. Das entspricht der politisch-fiskalischen Logik: Erbschaften gelten beim gemeinen Volk als ungerecht, ihre höhere Besteuerung lässt sich also der breiten Masse gut verkaufen. Und weil das Vermögen der Deutschen im Lauf der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen ist, lohnt es sich für den Fiskus, diese Quelle anzuzapfen. Wobei Betriebsvermögen eher geschont, Privatvermögen dagegen umso stärker besteuert werden dürfte.
§ 23 EStG wird den Umverteilern in der kommenden Bundesregierung vollends zur Ausschlachtung freigegeben. Aktuell bestimmt er: Wertsteigerungen aus vermieteten Immobilien im Privatbesitz sind nach zehn Jahren steuerfrei (aus selbst genutzten Immobilien immer), innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig. Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben steuerfrei. Für seit 2009 gekaufte Wertpapiere wird zum Zeitpunkt des Verkaufs die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli plus ggf. Kirchensteuer unabhängig von der Haltedauer fällig (früher: nach einem Jahr steuerfrei). Wer Edelmetallbarren oder -münzen mit Gewinn verkauft, kann sich glücklich schätzen, falls seit dem Kauf ein Jahr vorbei ist: Der Gewinn bleibt steuerfrei.
Vorab eine Warnung vor den von amtlichen Steuerschätzern veröffentlichten phantastischen Zahlen, die zuletzt durch die Medien gegangen sind: Nach einem jeweils dicken erwarteten Einnahmeplus für Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2011 bis 2014 wird für 2015 ein neuer Einnahmerekord in Höhe von 652 Milliarden Euro erwartet. Wahrscheinlich ist es einfacher, den Stand von Dax und Dow Jones bis 2015 zu prognostizieren als die Steuereinnahmen. Dennoch setzt sich die schlechte Tradition der äußerst spekulativen Steuerprognosen Jahr für Jahr fort. Erweisen die sich später als zu optimistisch, drohen Steuererhöhungen und/oder noch mehr Staatsschulden.
Bis zur Bundestagswahl 2013 (falls es keine vorgezogene Wahl gibt) dürfte sich an der Einkommensteuer nichts Gravierendes ändern. Halten Sie sich trotzdem auf dem Laufenden, indem Sie mindestens die BMF-Schreiben verfolgen (www.bundesfinanzministerium.de). Doch egal, welche Farben danach die Bundesregierung bilden werden (von Schwarz/Gelb über Schwarz/Rot und Rot/Grün bis zu Grün/Rot/Rot), es wird ernst. Denn wie die Geschichte der Bundesrepublik lehrt, zieht jede Regierung unpopuläre Maßnahmen wie Steuererhöhungen jeweils in die erste Hälfte einer Legislaturperiode vor. Nach der Wahl 2013 wird es neben einkommensstarken Schichten vor allem Hauseigentümer, Erben, Wertpapierbesitzer und generell Eigentümer großer Vermögen erwischen.
In politischen Zirkeln bereits angedacht ist neben der Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch wieder eine Vermögensteuer. Das entspricht der politisch-fiskalischen Logik: Erbschaften gelten beim gemeinen Volk als ungerecht, ihre höhere Besteuerung lässt sich also der breiten Masse gut verkaufen. Und weil das Vermögen der Deutschen im Lauf der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen ist, lohnt es sich für den Fiskus, diese Quelle anzuzapfen. Wobei Betriebsvermögen eher geschont, Privatvermögen dagegen umso stärker besteuert werden dürfte.
§ 23 EStG wird den Umverteilern in der kommenden Bundesregierung vollends zur Ausschlachtung freigegeben. Aktuell bestimmt er: Wertsteigerungen aus vermieteten Immobilien im Privatbesitz sind nach zehn Jahren steuerfrei (aus selbst genutzten Immobilien immer), innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig. Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben steuerfrei. Für seit 2009 gekaufte Wertpapiere wird zum Zeitpunkt des Verkaufs die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli plus ggf. Kirchensteuer unabhängig von der Haltedauer fällig (früher: nach einem Jahr steuerfrei). Wer Edelmetallbarren oder -münzen mit Gewinn verkauft, kann sich glücklich schätzen, falls seit dem Kauf ein Jahr vorbei ist: Der Gewinn bleibt steuerfrei.