Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Kinross Gold Corp. meldet Ergebnisse des vierten Quartals und des Gesamtjahres

14.02.2013  |  Minenportal.de
Kinross Gold Corporation veröffentlichte gestern die Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2012.

Die zurechenbare Produktion erreichte in den drei Monaten bis 31. Dezember 724.510 oz Goldäquivalent, im Vergleich zu den 643.288 oz Vorjahreszeitraum konnte ein deutlicher Anstieg erzielt werden. Im Gesamtjahr 2012 produzierte Kinross 2.648.807 oz Goldäquivalent (2011: 2.610.373 oz).

Der Quartalsumsatz erreichte 1,187 Mrd. USD, im Vergleich zu 919,8 Mio. USD im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Umsatz erreichte im Gesamtjahr einen Rekord von 4,311 Mrd. USD (2011: 3,843 Mrd. USD).

Der adjustierte Nettogewinn betrug im vierten Quartal 276,5 Mio. USD bzw. 0,24 USD/Aktie (Q4-2011: 187,2 Mio. USD bzw. 0,16 USD/Aktie). Im Gesamtjahr belief sich der adjustierte Nettogewinn auf 879,2 Mio. USD oder 0,77 USD je Aktie (2011: 850,8 Mio. USD oder 0,75 USD je Aktie).


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Kinross Gold Corp.
Bergbau
A0DM94
CA4969024047
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"