Suche
 
Folgen Sie uns auf:

First Quantum Minerals Ltd. meldet Quartalsergebnisse

06.03.2013  |  Minenportal.de
First Quantum Minerals Limited veröffentlichte gestern die Ergebnisse des am 31. Dezember 2012 geendeten Quartals. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen der drei Monate:

• Es wurden 84.918 Tonnen Kupfer produziert. Im Vorjahreszeitraum waren es 67.316 Tonnen.
• Die Kupferverkäufe lagen bei 77.570 Tonnen, verglichen mit 65.638 Tonnen im vierten Quartal 2011.
• Die Goldproduktion betrug 64.383 oz. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2011 waren es 43.524 oz.
• Die Goldverkäufe lagen bei 61.350 oz, verglichen mit 49.209 oz im vierten Quartal 2011.
• Die Umsätze aus den Verkäufen beliefen sich auf 774,6 Mio. USD; verglichen mit 567,3 Mio. USD im Dezemberquartal 2011.
• Der den Aktionären des Unternehmens zurechenbare Nettogewinn belief sich auf 186,7 Mio. USD. Im Vorjahresquartal war ein Nettogewinn von 76,0 Mio. USD verzeichnet worden.
• Der Gewinn pro Aktie betrug 0,39 USD, verglichen mit 0,16 USD je Aktie im vierten Quartal 2011.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
First Quantum Minerals Ltd.
Bergbau
904604
CA3359341052
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"