Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Geldwäschegesetz: Senkung der Bareinzahlungsgrenze von 15.000 auf 1000 € geplant

04.07.2011  |  Redaktion
Die deutsche Bundesregierung legte dem Bundesrat den "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" vor. Der Entwurf sieht eine Herabsetzung der Grenze für Bareinzahlungen von bisher 15.000 auf 1.000 Euro bereits Anfang 2012 vor. Sollte der Gesetzentwurf so durchgehen, könnten anonyme Edelmetallkäufe in Deutschland weitestgehend der Vergangenheit angehören.

Vorreiterrolle und Musterknabe spielt Griechenland. Bei den Hellenen sind seit dem 01.01.2011 jegliche Transaktionen über einem Wert von 1.500 Euro nur dann als legal, wenn sie per Überweisung oder Kreditkarte abgewickelt werden (Link). Kein Wunder, dass die griechischen Geschäftsleute zur Trickkiste greifen und Alternativen ersinnen (Link) und die Privatleute das allerletzte Vertrauen in die Regierung verlieren (Link).

In dem Gesetzesentwurf ist ferner vorgesehen, dass alle Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten bestellen und schulen. Jede verdächtige Transaktion muss dem Staat gemeldet werden. Heise online führt dafür ein Beispiel (Link) an. Unter Generalverdacht stehen alle "politisch exponierten Personen", nebst Angehörigen. Kauft beispielsweise die Frau eines ausländischen Diplomaten ein Auto, ist der Händler verpflichtet, dies zu melden.

Also Vorsicht beim Münzkauf in 2012, denn der Händler muss Sie dann als Staatsfeind, Terroristen, Schwarzarbeiter und Schwerverbrecher (in einer Person) identifizieren, da sie mit dem Tausch von Papier in Edelmetalle automatisch das staatlich verordnete Papiergeldsystem in Frage stellen...

Neben den Unternehmen soll die neue Regelung auch für Steuerberater, Anwälte und Notare gelten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung jener Gruppen gegenüber ihren Mandaten oder der Datenschutz bleiben somit auf der Strecke. Wen stört’s, im sogenannten Rechtsstaat...

Ein weiterer entscheidender Bestandteil des Gesetzesentwurfes sind Regelungen zum E-Geld. Es handelt sich bei E-Geld um Zahlungssysteme, die bislang eine anonyme Zahlung von digitalen Gütern ermöglichen. Ein Beispiel sind die Prepaid-Karten von paysafecard. Künftig sollen bei derartigen Systemen die Einzahler überprüft werden - ohne Mindestgrenze. Damit wären anonyme Onlinezahlungen nicht mehr möglich.

Nebenbei bemerkt: Diese Zahlungssysteme, wie beispielsweise Paysafecard, konnten ihre Marktreife nur mit EU-Forschungsmitteln erreichen.

Bereits Anfang nächsten Jahres soll das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention greifen. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertages bestehe bei dem Entwurf "dringender Nachbesserungsbedarf", zudem stellten die vorgeschlagenen Änderungen die Branchen des Nicht-Finanzbereichs vor "nicht lösbare praktische Umsetzungsprobleme". (Link)

Bleibt nur zu hoffen, dass die Regierung (die vom Volk gewählt wurde, um die Interessen der Mehrheit zu vertreten) sich ihrer eigentlichen Aufgabe endlich bewusst wird, den Überwachungswahnsinn aufgibt und dem Bürger dient, anstatt hinter jedem einen Betrüger zu vermuten!

Der komplette Entwurf kann hier als PDF heruntergeladen werden.


© Redaktion GoldSeiten.de





Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"