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Die Euro-Lüge: Bundestag hat Haushaltshoheit schon lange nicht mehr (Teil III)

20.09.2011  |  Ralph Bärligea
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Weder über die Erhebung noch über die Verteilung der Mittel wird in irgendeiner Weise demokratisch entschieden. Der gesamte Bundestag und mit ihm auch die Abgeordneten, die jetzt sogar öffentlich um ihr "Königsrecht" fürchten, haben doch bei der Euroeinführung ihr Recht bereits freiwillig abgetreten. Dass jetzt erst eine Hand voll Abgeordneter auf ihr "Budgetrecht" für den deutschen Bundeshaushalt pocht, erfüllt Professor Wilhelm Hankel nicht, wie vom ARD-Nachtmagazin-Moderator in seiner Frage an ihn unterstellt, mit "Genugtuung", sondern "eher mit Entsetzen", denn "dass der Euro diese Risiken in sich birgt, das war schon bei seiner Einführung bekannt".


Die "Unabhängigkeit" der Zentralbank geht soweit, dass sie über dem Gesetz steht

Wie wir nun zusätzlich gesehen haben, ist die EZB nicht nur Unabhängig von der Politik, sondern auch Unabhängig von Gesetzen und Gerichtsbarkeit. Ungestraft kaufen ihre Führer von Frankfurt aus Staatsanleihen von Portugal, Griechenland, Italien, Spanien und Irland in hundertstelliger Milliardenhöhe auf. Dies zu Lasten der Bürger vor allem Deutschlands und zu Gunsten der Finanzindustrie, darunter vor allem französische Banken. All dies geschieht, obwohl es sich dabei eigentlich um Hochverrat und ein Kapitalverbrechen nie dagewesenen Ausmaßes handelt.

Die sogenannten Richter des Bundesverfassungsgerichts, die diesen Mechanismus in Ihrem Urteil nicht einmal bemerken wollen, weil Ihnen eine auf der Hand liegende Tatsache nach eigener Aussage zu sehr in die ökonomische Theorie geht, verwehren den Bürgern noch stärker ihr Recht, als beispielsweise ein Richter, der einen Mörder nicht identifizieren will, weil der ihn überführende DNA-Test ihm zu sehr in die genetische Theorie abdriftet.

Auf persönliche Rückfrage diesbezüglich antwortete ein FDP-Bundestagsabgeordneter, indem er sich selbst widersprach: "Für die FDP-Bundestagsfraktion ist die Wahrung der Parlamentsrechte besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. […] Wenn Notenbanken, wie die EZB oder die Bundesbank, Staatsanleihen kaufen, kann man das zwar unerfreulich finden. Die FDP wird sich jedoch nicht in die Notenbankpolitik einmischen und damit das bisher bewährte System unabhängiger Notenbanken infrage stellen."

Er bestätigt damit, dass die Zentralbanken gegen den Lissabon-Vertrag verstoßen dürfen und somit über dem Gesetz stehen, das die Politik selbst beschlossen hat. Die Position der FDP in der gesamten Angelegenheit rechtfertigt er damit, dass mit SPD und Grünen eine noch extremere Ausschlachtung des deutschen Bundeshaushalts erfolgt wäre. Immerhin hat er geantwortet, während SPD-Abgeordneten von ihrer Parteiführung schriftlich untersagt wurde, Fragen diesbezüglich zu beantworten.


System "Bundesrepublik" hat für die Deutschen ausgedient, denken Meinungsführer

Professor Karl Albrecht Schachtschneider, einer der Kläger gegen den Euro-"Rettungsschirm", kommt angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu folgendem Schluss: "Das Bundesverfassungsgericht hat […] die Euro-Rettungspolitik nicht gebilligt […]. Es hat vielmehr […] den Bürgern den Rechtsschutz verweigert, […]. Und weiter: "Die Bürger werden weiter als Untertanen behandelt, die sich jede noch so verheerende Politik der politischen Klasse, zu der auch die Richter dieses Gerichts gehören, gefallen lassen müssen. Es bleibt gegen den Bruch der fundamentalen Prinzipien des Grundgesetzes der Widerstand, zu dem Art. 20 Abs. 4 GG jeden Deutschen berechtigt und sittlich verpflichtet." Die abschließende Beurteilung von Professor Schachtschneider lautet: "Das Urteil vom 7. September 2011 ist ein weiterer Schritt der politischen Klasse in den Unrechtsstaat."

Der Professor für öffentliche Finanzen und Wirtschaftspolitik Markus C. Kerber von der Technischen Universität Berlin kam angesichts der plündernden EU-Banden bereits am 25.07.2011 im Handelsblatt zu einer These, die nun seit dem Urteil des Verfassungsgerichts Gewissheit geworden ist: "Damit hat sich das gesamte politische System der Republik als unfähig erwiesen, in der Stunde größter Gefahr für die Portemonnaies der Bürger und die fiskalische Souveränität des Landes irreversible Schäden abzuwehren. Es handelt sich also um mehr als Regierungsversagen, um die governance failure [also das Versagen] des Systems Bundesrepublik und den intellektuellen Bankrott seiner Partei-Oligarchie." Er schließt seine Überlegungen wie folgt ab: "Dagegen hilft nur der Ruf nach einer Verfassungsrevision und die grenzüberschreitende Mobilisierung der Bürgergesellschaft."




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