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EZB lockert die Sicherheitsanforderungen weiter

22.09.2011  |  Redaktion
Die Europäische Zentralbank veröffentlichte gestern eine aktualisierte Version der allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems. Die neue Version enthält insbesondere drei Änderungen:

1. Das Eurosystem hat die Eignungsvoraussetzungen (Abschnitte 6.2.1.5 und 6.2.1.6) abgeschafft, dass von Kreditinstituten ausgegebene Bankschuldverschreibungen, außer gedeckte Bankschuldverschreibungen, nur dann als diskontierbar sind, wenn sie zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind.

Zudem wurden die Maßnahmen zur Risikokontrolle für marktfähige Wertpapiere (Abschnitt 6.4.2) geändert. Genauer gesagt wurde die Grenze für den Einsatz ungedeckte Bankschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem anderen Unternehmen, mit dem das Kreditinstitut enge Verbindungen unterhält, gesenkt. Diese ungedeckten Bankschuldverschreibungen dürfen nur als Sicherheit genutzt werden, soweit der diesen Sicherheiten zugesprochene Wert nicht 5% des Gesamtwertes der Sicherheiten überschreitet. Bisher hatte die Grenze bei 10% gelegen.

2. Die Einführung eines Mindestbetrages für alle diskontierbaren Kreditforderungen in der gesamten Eurozone wurde bis 2013 aufgeschoben (Abschnitt 6.2.2.1).

3. Es wurde eine Bestimmung eingeführt, die vorsieht, dass alle Geschäftspartner des Eurosystems sich der Gesetzesvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bewusst sein und sich gemäß dieser Vorschriften verhalten müssen.


© Redaktion GoldSeiten.de



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