Wie gut und stabil sind die deutschen Banken?
24.07.2013 | Dr. Dietmar Siebholz
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Warten Sie ab, wie sich der noch freie Kapitalverkehr in den nächsten Monaten - vor allem nach der Wahl entwickelt und erwarten Sie Kapitalverkehrskontrollen, die verhindern sollen, dass deutsches Kapital in nicht (vom Staat) kontrollierbare Investitionen abfließt (statt gefälligst zur Verfügung zu stehen, um marode europäische Banken und Staaten zu sanieren).Und erwarten Sie eine rigorose Beschneidung der Zulässigkeit von Barzahlungen im Geschäftsverkehr. In Spanien, Griechenland und Italien sind diese schon eingeführt. In diesem Zusammenhang eine Petitesse, die man beachten sollte: Laut ADAC-Motorwelt 7/2013 sind in Italien Käufe über € 999,99 nur noch mit Kreditkarte möglich; das Feine daran ist, dass dieses Limit nur für Bewohner der EU gilt; Nicht-EU-Bürger dürfen immer noch bar bis zu 14.999,99 € zahlen. Merken Sie etwas? Es ist ein Nachteil, Bürger dieses Staatenverbundes zu sein. Hier wird einem das das erste Mal klar gemacht. Ein Wohnsitz außerhalb der EU ist von Vorteil. Damit werden wohl viele oberflächliche Argumente unserer Politiker nachweislich ad absurdum geführt z.B., dass wir die EU brauchen unter anderem, weil sie so vorteilhaft für uns Bürger ist.Zum Schluss noch das Zitat der beiden Grünen zu der Ermittlung der Haftungsdeckungsbeiträge (hier anhand der Musterberechnung für die Deutsche Bank). Ich darf feststellen, dass beide Herren Trittin und Schick von mir nicht als ausreichend kompetent betrachtet werden, aber es ist ja wohl mein Schicksal, dass ich es erleben muss, dass Vertreter der Linken wie Herr Gysi (zum Thema "Deutsche Haftung im Verbund des ESM-Vertrages"), dass die in China Regierenden eine wahrhaft kapitalistische Wirtschaftspolitik betrieben, dass Herr Putin uns im Russia TV erklärt, wie man für sein Land richtige politische und wirtschaftsorientierte Entscheidungen trifft. Gibt es schlimmere Erkenntnisse als die, dass der ideologische Gegner die Entscheidungen unserer Politiker als (sehr vorsichtig ausgedrückt) kontraproduktiv bezeichnet und damit auch noch zu hundert Prozent Recht hat?
In der Praxis heißt dies, man muss seine Rücklagen (nicht das täglich notwendige Kapital) aus dem EU-Bankenverband entnehmen und solide außer der EU-Bankenunion anlegen. Damit umgeht man die drohende Mithaftung für irgendwelche uns derzeit noch unbekannte Institute aus schwachen EU-Ländern und behält vor allem die Freiheit, zu disponieren, wie man es für richtig hält. Bei Kapitalverkehrskontrollen dürfte es mit dieser Freiheit vorbei sein. Wie lautet ein altes politisches Bonmot? "Die Freiheit stirbt zuerst".
Ganz zum Schluss biete ich Ihnen nach eine Wette an und zwar folgende Zukunftsprognose: Es ist Fakt, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen, die ca. 90% aller Menschen in Deutschland versichern, insgesamt über Rücklagen von ca. 30 Mrd. € verfügen. Die privaten Krankenversicherungen, die ca. 10% aller Deutschen versichern, haben eine solche von etwa 180 Mrd. €. Nun mein Wettangebot "Wetten, dass die Privaten irgendwann in nächster Zukunft diese Reserve in Form eines Sozialopfers mit den Gesetzlichen im Sinne des Prinzips kommunizierender Röhren "gerechterweise" ausgleichen müssen?" Meine Frage: Wer hält dagegen und mit welchem Einsatz?
© Dr. Dietmar Siebholz
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Zitat aus dem Handelsblatt:
"Kritisch sehen Trittin und Schick (von den Grünen), dass die EU-Finanzminister die Beteiligung der Bankinvestoren aufgeweicht hätten. Bislang sei geplant gewesen, dass 8% der Verbindlichkeiten für die Restrukturierung zur Verfügung stehen müssen. Nun gelte die Ausnahme, dass 20% der risikogewichteten Aktiva ausreichen. Der Unterschied sei entscheidend. Die Höhe risikogewichteter Aktiva rechnen internationale Banken selbst aus. Manipulationen sind damit nicht auszuschließen“, warnten die beiden Grünen-Politiker zu recht.
Das Problem erläuterten Trittin und Schick am Beispiel der Deutschen Bank. "Deutschland größtes Geldhaus habe eine Bilanzsumme von 2.012 Mrd. € und risikogewichtete Aktiva von 334 Mrd €. Laut den EU-Plänen würde eine Bail-In-Anforderung von 8% (nochmals zum Mitschreiben: "Bail-In" heißt, dass nicht nur die Bankinhaber oder -Aktionäre, sondern auch die Bankkunden mit einer Quote in die Haftung genommen werden, also für ihre Bank bluten müssen) hier einem Betrag von 161 Mrd entsprächen, um eine Sanierung sicherstellen zu können. Die Öffnungsklausel, nach der 20% der risikogewichteten Aktiva als Bail-In-fähiges Kapital ausreichen, reduziere die Bail-In-Anforderung demnach auf 66,8 Mrd €".
Soweit der HB-Kommentar. Und nochmals der Hinweis, dass die Deutsche Bank hier nur als Rechenbeispiel für die Ermittlung der erforderlichen Bail-In-Zahlungen bzw. Haftungen herangezogen wurde.
Nun mögen Sie denken, dass diese Bail-In-Reduktion von 8% der Bilanzsumme auf 20% der risikobehafteten Aktiva für Sie vorteilhaft wäre, aber dann müssen Sie vorher generell stillschweigend akzeptieren, was bereits in Zypern erfolgreich für die Banken und den Staat praktiziert wurde, nämlich dass durch die Anwendung der Bail-In-Regeln die Bankkunden mit (höherem) Kontoguthaben zur Sanierung ihrer Bank herangezogen werden. Blättern Sie bitte einmal im Strafgesetzbuch: Für uns Sterbliche wären für diese Handlungen eine Menge Strafandrohungen relevant, z.B. Untreue, Unterschlagung, Betrug etc. Übrigens: "Legal" im wahrsten Sinne des Wortes bedeutet nur, dass für eine Handlung (die man sonst nicht legal dulden würde) ein Gesetz (lat. "lex") vorliegen muss, damit dann die vorher falsche, eventuell kriminelle Handlung wieder legal sein würde. Das Gesetz, das hier herangezogen werden könnte, ist vor einigen Tagen im Bundestag auf den Weg gebracht worden, und zwar im Zusammenhang mit der Entscheidung über ein künftiges Trennbanken-System. Noch Fragen?