Überleben und Leben in der kommenden Mega-Krise (Teil 3)
31.10.2011 | Prof. Dr. Hans J. Bocker
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Doch vorerst jagt noch ein Euro-Gipfel dem anderen. Volkswirtschaftliches Irrsinnsgeplapper und dröhnende Parolen und übertönen die ökonomischen Realitäten und ignorieren in frecher Weise wirtschaftliche Gesetze. Doch diese Gesetze sind unparteiisch, überpersönlich, überstaatlich, universell für ewig gültig und verzeihen nichts, gleich ob sie nun aus selbstherrlicher Dummheit, blinder Ignoranz oder aus einer neuen Spielart des politischen Größenwahns heraus übertreten bzw. mit Füßen getreten werden. Doch jeder neue Fußtritt bringt Edelmetallbesitzer nur zum Schmunzeln. Vielleicht auch die beängstigende Tatsache, dass deutsche Topunternehmen mit traditionell hoher Ertragskraft in einer einzigen Woche bis zu 25% an Börsenwert einbüßten. Und vielleicht auf der Umstand, dass sich Investoren im ganz großen Stil von der Börse verabschieden und zu "sicheren staatlichen Bonds" überwechseln. Diese bringen zwar allesamt nach Steuern und Inflation saftige Negativrenditen, also nach etwa 12 bis 15 Jahren wäre die Kaufkraft jener Bonds in die Nähe von Null abgesackt, doch scheinen diese vorprogrammierten Verluste keine Rolle zu spielen, Ebenso wenig wie der Irrsinn, den Staaten mit ihrer rasant wachsenden Schuldenproblematik, die letztlich die derzeitige Finanzmisere verursachten, jetzt das Vermögen in Form von Bondkauf zur weiteren Vernichtung freiwillig anzubieten - eine absolut groteske Situation.
Es wird noch grotesker: Das oberste deutsche Gericht winkte die Griechenlandrettung und den EU-Rettungsschirm mit seinen ständigen Erweiterungen in verfassungsbrechender Weise anstandslos durch, obwohl der EU-Vertrag die Schuldenhaftung für andere klar verbietet. Als Trostpflästerchen für die Schaffung einer Haftungsunion wurde dekretiert, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages, der im Begriff ist, sich selbst zugunsten einer Wirtschaftsregierung mit Sitz im ungewählten Brüssel abschafft, noch etwas zu sagen haben soll, und stets unterrichtet werden muss, wenn die dreistelligen Milliardenbeträge zu den Verschwenderstaaten fließen. Da kommen dann Mitteilungen aus Brüssel, die diesem Ausschuss lapidar mitteilen: "Leider werden wieder einmal 120 Milliarden € zwecks Rettung wegen "too big to fail" benötigt. Wir nahmen die Abbuchung bereits vor".
Und da EU-Recht deutsches Recht bricht, wird der Ausschuss dann noch eine Gratulation für die großartige Rettungsaktion nach Brüssel schicken. Nur dem deutschen Steuerzahler scheint niemand gratulieren zu wollen.
An die ständige Brechung des deutschen Grundgesetzes hat man sich mittlerweile gewöhnt. Dort steht, dass deutsche Soldaten nur auf heimischem Boden als Verteidiger kämpfen dürfen. Aber man kämpft inzwischen in Afghanistan und etwa 6 000 deutsche Marinesoldaten kreuzen seit vielen Jahren am Persischen Golf. Aber man könnte diese Gebiete auch als etwas weiter entfernte Vororte von München deklarieren, dann wäre dem Grundgesetz juristisch Genüge getan.
Auch steht in diesem ranghöchsten deutschen Gesetzeswerk, dass es keine Todesstrafe geben dürfe. Diese sei abgeschafft. Aber nicht doch, seit April 2010 hat Deutschland wieder seine Todesstrafe, die auf klammheimliche Art und Weise still und leise wieder installiert wurde, ohne dass die Masse der Bevölkerung bis heute die geringste Ahnung hat.
Dann ist ein weiteres Passus zu finden, der die Auslieferung von Deutschen an andere Länder untersagt. Aber eben dieses geschieht in blatenter Weise. Jedes andere EU-Mitgliedsland kann diese Auslieferung per EU-Haftbefehl sofort und ohne jede Prüfung erwirken. Der zuständige deutsche Haftrichter stellt lediglich die Personalien fest, stempelt und unterschreibt, und schon steht man in einem anderen sprachfremdem Land vor Gericht, und alles wird in der dortigen Sprache verhandelt. Gleichzeitig wird das gesamte Vermögen des Angeklagten in Deutschland eingefroren und beschlagnahmt. Noch bevor überhaupt irgendeine Verhandlung stattfand. Bei gemeinsamen Konten trifft dies auch den Ehepartner.
Damit nicht genug. Für ein und dasselbe Vergehen kann man nacheinander in allen EU-Ländern beliebig oft verurteilt werden, Wer den beispielsweise den Strand in Portugal durch Abfall verschmutzte, kann an Griechenland ausgeliefert werden, wo auf ein derartiges Delikt Gefängnis steht. Anschließend kann er per EU-Haftbefehlt nach Schweden oder an ein anderes Land ausgeliefert werden, wo er noch einmal verurteilt wird und erneut einsitzen muss. Es spielt dabei keine Rolle, dass diese "Tat" in Portugal sowie im Heimatland Deutschland straffrei war und ist.