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US-Armee in Deutschland: Zahlen ja - besichtigen nein

05.11.2013  |  Vertrauliche Mitteilungen
Nach dem Stützpunktestrukturbericht 2013 des US-Verteidigungsministeriums unterhält die US-Armee in Deutschland 179 Einrichtungen. Deutschland ist damit (gefolgt von Japan und Südkorea) das Land mit den weltweit meisten Auslandsstützpunkten der US-Armee.

Dazu gehören auch zwei der weltweit sechs Regionalkommandos, nämlich das in Stuttgart-Vaihingen ansässige Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für Europa (EU-COM) und das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für Afrika (AFRICOM) in Stuttgart-Möhringen. Letzteres fand seinen Sitz in Stuttgart, weil - so stand es jedenfalls 2011 in der Washingtoner Zeitschrift "Foreign Policy" - in Afrika kein den USA genehmer Staat bereit war, das Hauptquartier auf seinem Territorium zu dulden.

Wenngleich die Zahl der auf deutschem Boden stationierten US-Soldaten von über 250.000 in 1982 auf nunmehr etwa 50.000 zurückgegangen ist, entstehen für die deutschen Steuerzahler daraus nach wie vor jedes Jahr stattliche Millionenkosten.

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei (!) im Deutschen Bundestag teilte das Bundesfinanzministerium mit, daß die diesbezügliche Nettobelastung des Bundeshaushalts in den Jahren 2003 bis 2012 bei annähernd 600 Mio. € lag. Während die Kosten der Truppenstationierung an sich grundsätzlich von den USA getragen würden, entstanden die vorstehend bezifferten Kosten insbesondere durch die Bewirtschaftung und Instandhaltung von in diesem Rahmen genutzten Liegenschaften, durch Zahlungen für den Ausgleich von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden, sowie durch Ausgaben für Unterstützungsleistungen "an zivile Arbeitskräfte des Entsendestaates, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt" wurden.

Interessant war im übrigen die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Linksfraktion, mit welchem Antrags- und Genehmigungsverfahren es Bundestagsabgeordneten möglich sei, die den US-Truppen überlassenen Liegenschaften des Bundes in Augenschein zu nehmen.

Die Regierung verwies darauf, daß es sich dabei um militärische Sicherheitsbereiche handele, für die die fremden Streitkräfte "im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen das Hausrecht" ausüben und damit auch völlig frei über Zutrittsberechtigungen entscheiden könnten.

"Ein Zugang zur Liegenschaft ist daher nur nach frühzeitiger Anmeldung und mit Zustimmung der US-Streitkräfte möglich", hieß es abschließend. Deutsche Abgeordnete dürfen sich mit anderen Worten nur dann dorthin begeben, wenn es den US-Streitkräften "paßt".


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4053



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