Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Energold Drilling Corp. meldet Finanzergebnisse des Gesamtjahres 2013

11.04.2014  |  Minenportal.de
Energold Drilling Corporation veröffentlichte gestern die finanziellen Ergebnisse der drei und zwölf Monate per 31. Dezember 2013.

Diesen zufolge erzielte das Unternehmen im vergangenen Jahr einen Umsatz von 122,8 Mio. CAD. Verglichen zu den 141,5 Mio. CAD im Vorjahr ergibt sich damit einen Rückgang um 15%. Im vierten Quartal konnte der Umsatz gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum jedoch um 13% von 25,7 auf 29,1 Mio. CAD gesteigert werden.

Es wurde ein Nettoverlust von 17,4 Mio. CAD bzw. 0,36 CAD je Aktie verzeichnet. 2012 war dieser mit 8,7 Mio. CAD bzw. 0,19 CAD je Aktie nur etwa halb so hoch ausgefallen. Der Verlust im vierten Quartal erreichte 12,3 Mio. CAD bzw. 0,26 CAD je Aktie, verglichen zu 5,0 Mio. CAD bzw. 0,11 CAD je Aktie im Vorjahreszeitraum.

Zum Ende letzten Jahres verfügte Energold Drilling über Barmittel in Höhe von 26,6 Mio. CAD und ein Betriebskapital von 65,5 Mio. CAD.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Energold Drilling Corp.
Bergbau
A0HF5Q
CA29268A1030
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"