Ein physisch hinterlegter ETC wie Xetra-Gold ist steuerlich in derselben Weise zu behandeln wie Barren oder Münzen, wodurch auf etwaige Kursgewinne nach einjähriger Haltefrist keine Abgeltungssteuer zu entrichten ist. Dies entschieden jüngst das Finanzgericht Münster und das Finanzgericht Sachsen, wie Stefan Rullkötter von Euro am Sonntag berichtete.
Bereits seit einigen Jahren galt diese Steuerpflicht unter Gold-Anlegern als fragwürdig, wie Peter Boehringer in seinem neuesten Eintrag im Goldseiten-Blog schreibt. Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass noch kein endgültiger Beschluss vorliegt und vorerst nur Xetra-Gold-Geschäfte von diesen Urteilen betroffen sind, andere ETCs oder ETFs hiervon bis dato demnach unberührt bleiben.
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