Suche
 
Folgen Sie uns auf:

DRD Gold - Wie das große Gold?

29.08.2014  |  Christian Kämmerer
Das seit Jahren unter buchstäblicher Mitleidenschaft stehende südafrikanischen Minenunternehmen DRD Gold Ltd. befindet sich unverändert in einer kritischen Lage. Doch wie passt der heutige Titel dazu? Technische betrachtet befindet sich die Aktie - wie der Goldpreis selbst - vor einer Entscheidung. Die Auflösung eines symmetrischen Dreiecks steht auf der Agenda und so bleiben dem Minentitel nur zwei Optionen. Ausbruch über 0,22 EUR und der Weg in Richtung des Widerstands von 0,30 EUR scheint vorbestimmt.

Kurse unter 0,17 EUR dürften andernfalls die Bären auf den Plan rufen, was in der Konsequenz Verluste bis 0,15 EUR und darunter bis zur Marke von 0,10 EUR initiieren dürfte.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Freiberuflicher Technischer Analyst



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
DRDGold Ltd.
Bergbau
A0DNR0
ZAE000058723
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"