Suche
 
Folgen Sie uns auf:

WGC gegen Shanghai Gold Exchange - Wer lügt?

13.02.2015  |  Jan Kneist
Gestern veröffentlichte das Wold Gold Concil (WGC) seine "Gold Demand Trends", gemäß derer die weltweite Goldnachfrage 2014 3.923,7 t und das Angebot 4.278,2 t betrug. Die Minenproduktion lieferte 3.114,4 t zur Bedienung der Nachfrage. Die fehlenden 354,5 t werden als "OTC Investment" verbucht. Aber jetzt wird es merkwürdig.

Nach Angaben des WGC fragte "Greater China", also China, Hongkong und Taiwan, 867,5 t im Gesamtjahr nach. Dem gegenüber stehen Auslieferungen der Shanghai Gold Exchange von 2.102,4 Tonnen.

Laut Schätzung von Koos Jansen lag die inländische Produktion bei 451 t, 1.218 wurden importiert und 356 t recycelt. Schon hier tun sich große Differenzen zum WGC auf. Die Eigenproduktion steht dem Weltmarkt nicht zur Verfügung und muß selbstverständlich zum Verbrauch hinzugerechnet werden. Es tut sich eine unerklärte Lücke von fast 1000 t auf, die Koos hier selbst diskutiert.

Fazit: Zumindest in Bezug auf China kann man die WGC-Zahlen als unbrauchbar bezeichnen. Die Nachfrage wird gravierend unterschätzt.


© Jan Kneist
Metals & Mining Consult Ltd.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"