Suche
 
Folgen Sie uns auf:

IAMGold Corp. meldet Quartalszahlen

06.05.2015  |  Minenportal.de
IAMGold Corporation veröffentlichte gestern die Ergebnisse für das zum 31. März geendete erste Quartal 2015. Wie aus der Meldung hervorgeht, belief sich die dem Unternehmen zurechenbare Goldproduktion auf 208.000 Unzen. Gegenüber dem Vorjahresquartal wurden damit 36.000 oz mehr produziert. Verkauft wurden ebenfalls 208.000 oz Gold. Die Cashkosten fielen mit 846 USD/oz niedriger aus als im Vorjahreszeitraum (886 USD/oz).

Der den Aktionären zurechenbare adjustierte Nettogewinn inklusive nicht fortgesetzter Operationen erreichte 24,1 Mio. USD bzw. 0,06 USD je Aktie (Q1 14: 3,7 Mio. USD). Allerdings ergab sich ein den Aktionären zurechenbarer adjustierter Nettoverlust inklusive nicht fortgesetzter Operationen von 26,7 Mio. USD bzw. 0,07 USD je Aktie.

Der gesamte Umsatz des Unternehmens aus fortgesetzten Operationen belief sich auf 244,7 Mio. USD. Gegenüber den 217,3 Mio. USD im Vorjahresquartal wurde damit ein Anstieg um 13% verzeichnet.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
IAMGold Corp.
Bergbau
899657
CA4509131088
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"