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Die Risiken der Bundesbank aus deren Guthaben-Saldo im TARGET-II-Programm der EZB-Verrechnung

15.07.2015  |  Dr. Dietmar Siebholz
Oder: Wie kann man mit Verrechnungsguthaben bezahlen?

Oder: TARGET II: Requiescat in pace = "Ruhe in Frieden"


Viele wissen offenbar Bescheid, viele schreiben über die Höhe der TARGET-II-Salden der Bundesbank, aber was hat es wirklich auf sich mit den Ansprüchen der Bundesbank gegenüber der EZB über deren Verrechnungskonten mit den anderen EU-Notenbanken?

In einem geschlossenen System kann man gut über Verrechnungskonten bezahlen, aber nur dann, wenn die am System Beteiligten die Chance sehen, diese Ansprüche ausgleichen zu können. Hat die Deutsche Bundesbank diese Chance? Ich bin sicher, nein. Denn dann müssten die Schuldnerländer dieser Verrechnungseinheiten ja irgendwann einmal freie Liquidität generieren können. Und das können sie nicht, weil ihre Kostenstrukturen nicht stimmen und ihre Bürger Guthaben in stabilere EURO-Länder transferieren. Also: Ein ewiger Forderungs-Saldo? Ja, so ist es.

Das wäre ja nicht so schlimm, wenn wir - also die BRD - alles nur über die EU-Länder beziehen würden, dann könnte man ja über die EZB aufrechnen. Aber: Wie bezahlen wir dann unsere Importe an Öl, Gas, Rohstoffen, unsere karibischen Urlaube, unsere Transfers nach Übersee?

Glauben Sie wirklich, dass unsere besten Freunde in Übersee, in Dubai, in der Türkei, in China etc. sich mit Verrechnungsansprüchen gegen die EZB statt Cash oder Devisen zufriedengeben werden? Wenn ja, Träumen Sie weiter, aber Achtung: Das von den Politikern beschworene Licht am Ende des Tunnels ist ein entgegenkommender ICE und nicht die erhoffte Lösung für die TARGET-II-Guthaben der Bundesbank bei der EZB mit aktuell mehr als 500 Mrd. Euro.

Kann eine Notenbank insolvent werden? Wenn, ja was kann dann passieren? Darüber gibt es eine Menge Unklarheiten und somit Fußangeln rund um Brüssel, um die EU, um die EZB, um die Euro-Staaten und deren Krisen-Abwehrmechanismen und sicherlich wissen es die Bürokraten in Brüssel auch nicht im Detail, wo diese alle zu finden sind. Oder sie wissen es, denn sonst hätten sie nicht den für uns Deutsche so letalen ESM-Stützungsmechanismus vorsätzlich geschaffen.

Mein heutiges Thema ist aber nur das TARGET-II-Programm. Dessen Folgen allein sind schon für uns Deutsche schlimm genug. Wir wollen gar nicht über die anderen Systeme wie ELA-Nothilfeprogramm oder etwa über den unseligen ESM-Mechanismus selbst sprechen. Dazu werden ich bald einen weiteren Kommentar veröffentlichen.

Zurück zum TARGET-II-Programm mit einer kurzen Erklärung: Früher - also vor dem Eingreifen der EZB wurden Verrechnungen zwischen den EU-Notenbanken über direkte Verrechnungskonten durchgeführt, die von Zeit zu Zeit nach bestimmten Vereinbarungen durch Währungszahlungen auszugleichen waren.

Das Ab- und Verrechnungssystem wurde aber mit der Inthronisierung der EZB umgestellt; die Planungen hierfür stammen schon aus Zeiten lange vor der Gründung der EZB. So werden jetzt durch die EZB Transfers zwischen den EURO-Notenbanken täglich erfasst und verbucht; aber anders als vorher werden die Direktsalden der Landes-Notenbanken nicht mehr untereinander fortgeschrieben:

Am Tagesende saldiert die EZB, übernimmt so die Verrechnungen und führt nun die Forderungen oder Verbindlichkeiten der EURO-Notenbanken mit den jeweiligen neuen Salden für jede Notenbank fort. Man hat dadurch erreicht, dass keine Notenbank mehr weiß, gegen wen die Transfers nun im Detail nach der Herkunft entstanden sind, sondern nur noch, wer und in welcher Höhe eine Notenbank Ansprüche oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB hat. Das macht die Sache zwar einfacher, aber die Transparenz leidet darunter enorm. Und die Bundesbank hat dann als ca. 27%iger Aktionär an der EZB gegen diese Forderungen in immenser Höhe.

Angesichts der problematischen Lage von Griechenland stellt sich allein schon bei den Target-II-Salden (hier hält die Bundesbank bei der EZB einen Forderungssaldo von weit mehr als 500 Mrd. Euro) die Frage, wie im Falle eines Falles der Ausgleich dieser Forderungen und natürlich auch die Begleichung der Verbindlichkeiten der anderen Notenbanken gehandhabt werden. Diese Frage wurde von der Politik bisher nicht gestellt. Auch die Frage, wie diese Salden eigentlich zugunsten der Forderungsgläubiger abgesichert sind, ist nach meiner Kenntnis noch nicht gestellt worden. Warum eigentlich?

Das Hauptproblem ist, dass es weder für Staaten noch für Notenbanken eine Art Insolvenzordnung gibt. Die Parlamentarier - wohl alle gelernte Wirtschaftsprüfer (sie mögen meinen Zynismus verzeihen) - haben diese Fragen nie erörtert, weil sie offenbar der Auffassung sind, beide Institutionen könnten sich durch gegenseitige und gemeinsame Geldschöpfung aus Liquiditätsnöten befreien.

Dass sie dabei das Sparguthaben Ihrer Auftraggeber vernichten, haben Sie dabei offenbar übersehen. Denn Geldschöpfung ohne wirtschaftliche Gegenleistung höhlt die Kaufkraft einer Währung aus. Eine Geldschöpfung Privater per Drucker wird übrigens nach § 146 StGB empfindlich bestraft. Man nennt es dann "Geldfälschung" und nicht "Geldschöpfung", Das dürfte aber bei Tageslicht betrachtet, wohl auch der einzige Unterschied sein.

Im Falle der EZB ist diese Handhabung ggfl. durch die unterschiedlichen Interessen der an der EZB beteiligten Länder nicht ganz so einfach zu lösen, vor allem dann, wenn diese stark unterschiedliche Ansprüche oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB verbucht haben.

Ich habe viele Unterlagen und Informationen über die EZB gelesen, aber ich fand keine Aussage dazu, was geschieht, wenn die EZB selbst in Turbulenzen gerät. Nun gut, sie hat ja wiederum ihre Gesellschafter, die sich dann nach den Quoten ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung beteiligen dürfen (oder eher müssen). Lassen wir die Frage, was geschieht, wenn ein Land oder eine nationale Notenbank diese Kapitalerhöhung nicht mehr leisten können. Das wäre ein zusätzliches Minenfeld für die stabileren Länder und deren Notenbanken.


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