Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Retten Sie Ihr Geld (bevor es zur Rettung von Resteuropa ver(sch)wendet wird)

19.08.2015  |  Dr. Dietmar Siebholz
- Seite 2 -
Da ist in der Satzung zum ESM ferner wieder die Rede davon, dass man in Abstimmung mit dem IWF Maßnahmen ergreifen will und kann. Haben wir denn keine eigenen Fachleute, um auf diese an US-amerikanischen Zielen orientierte Institution zurückgreifen zu müssen?

Oder klarer ausgedrückt: Haben die in Brüssel noch immer nicht verstanden, dass die USA und die EU ernsthafte Konkurrenten zumindest in Bezug auf Wirtschaft, in Bezug auf die Währung, auf die Finanzordnung und damit auf die internationale Macht sind?

Noch schlimmer ist der absolute Ausschluss demokratischer Kontrollen und die Tatsache, dass der ESM, alle seine Organe und selbst die Mitarbeiter in ihrer Arbeit im und für den ESM dauerhafte Immunität genießen, also nie zur Verantwortung gezogen werden können.

Wie schon bei der Gründung der FED am 23.12.1913 wurde die Gründung des ESM minutiös vorbreitet und ohne jedwede große Diskussion abgewickelt - frei nach dem Juncker´schen Credo "wenn es schlimm wird, muss man lügen". Die dafür erforderliche Zustimmung der nationalen Parlamente erfolgte ohne Diskussionen in der Öffentlichkeit. Auch in der BRD war dies kein großes Thema, obwohl die ESM-Einzahlungsverpflichtung für die BRD immerhin bei 211 Mrd. € liegt.

Dazu kommt die im ESM-Vertrag vereinbarte Verpflichtung, über die aber nirgendwo offen gesprochen wurde, dass beim Ausfall eines Mitgliedslandes die dann (noch) nicht insolventen Mitgliedsländer die Quote des nicht zahlungsfähigen Mitgliedslandes übernehmen müssen.

Der Erstattungsanspruch gegen die nichtleistenden Mitgliedsländer steht dann aber nicht den hilfsweise leistenden Ländern, sondern dem ESM direkt zu. Nirgendwo ist garantiert, dass die Rückzahlungen an die leistenden Länder zurückfließen, sollte ein ausgefallener Staat doch einmal leisten können. Offenbar waren die Geburtshelfer dieses Ungeheuers nicht der Überzeugung, dass es von den notleidenden Staaten wohl noch zu einer Rückzahlung der geschuldeten Einlagen kommen würde.

Mit der Quasi-Lizenz für eine ESM-Bank sind alle Zulassungshindernisse beseitigt. Der ESM oder die ESM-Bank können ohne jedwede Einschränkung ihr Kreditvergabevolumen erhöhen, wenn sie nur die auch im Vertrag genannte Eigenkapitalquote beachten. Das ist aber auch kein Problem, weil der Gouverneursrat darüber mit einfacher Mehrheit eine Kapitalerhöhung anfordern kann, die die Mitgliedsländer ohne Einspruchsrecht zu bedienen haben. Für alle diese Maßnahmen sind keine Kontrollen im ESM-Vertrag vorgesehen.

Wenn dieses Nothilfe-Institut in Probleme geraten sollte (wie soll man dies denn vermeiden können, wenn man nur in Not geratene Länder versorgen und denen keine Sanierungen oktroyieren darf; muss man sich fragen?), dann haben die verbleibenden Länder nicht nur "nachzuladen", sondern auch die Quoten der ausgeschiedenen und insolventen mitzutragen. Natürlich erhält der ESM dann das Recht, die Sicherheiten zu verwerten. Die Qualitäten dieser Sicherheiten kennen wir aus der griechischen Tragödie zur Genüge.

Der ESM-Vertrag ist bewusst unklar und auslegungsfähig gehalten; zum Beispiel wird vermieden, die folgenden Kapitalerhöhungen - von den Risiken einer bankähnlichen Betätigung ganz zu schweigen - durch die nationalen Parlamente genehmigen zu lassen. Die Kapitalerhöhungen müssen in den Ländern nur noch notifiziert werden, wohl ohne Einbeziehung der Parlamente.

Obwohl die Tiefe der Informationen über den ESM-Vertrag vor der Abstimmung zum ersten Entwurf eher einer Abstimmung über die Genehmigung zum Bau einer Würstchenbude entsprach (es ging ja in der BRD "nur" über den lächerlichen Betrag von 211 Mrd. €) ist man nun vorsichtiger, weil man inzwischen das langsame Aufwachen der deutschen Schlafmützen aus dem von Mutti Merkel gehüteten Himmelbett befürchtet. Fest steht aber, dass die Aufstockung des Darlehnsvolumens und die Form der einzufordernden Kapitalerhöhungen klar und deutlich im ESM-Vertrag vereinbart wurden.

Und somit wurde das Risikopotential für die Mitgliedsländer deutlich erhöht. Denn wenn der ESM größere Beträge verlieren sollte (was ja bei den Notfinanzierungen nicht außergewöhnlich sein sollte), dann wird die Pflicht zu weiteren Kapitalerhöhungen aus dem ESM-Vertrag greifen.

Und auf einmal ist auch der Artikel 15 unauffällig eingeflossen. Dort ist definiert, dass der ESM die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (sprich: Banken) vornehmen darf. Also wieder einmal: Die Banken retten und sie nicht dem klaren Urteil des Marktes zu überlassen. Also nicht nur die Staaten allein sollen Mittel vom ESM bekommen, nein, auch insolvente Banken dürfen durch ESM-Mittel gestützt werden.

Das Erzübel ist, dass die Konsequenzen der Fehlinvestitionen der Banken, die jedem Normalsterblichen drohen, hier wieder sozialisiert werden. Der Bürger kann dann über die Bail-In-Gesetze als Bankkunde oder als Steuerbürger über die Umlage der ESM-Kapitalisierung geschröpft werden. Wenn man wenigstens die Chance hätte, über die Hinrichtungsmethode "Strang oder Guillotine" entscheiden zu können! Nein, auch hier gilt: Das dürfen die genannten Institutionen und die Regierungen für uns allein und nach Gutdünken entscheiden.

Ich habe mit vielen von mir als informiert angesehenen Partnern über dieses Thema gesprochen und auch einige Widersprüche erhalten; der wichtigste aus meiner Sicht war der Hinweis, dass Deutschland in der Lage sei, alle diese Nachteile durch ein VETO zu verhindern. So steht im Artikel 4 Abs. 2 "Der Gouverneursrat und das Direktorium beschließen nach Maßgabe dieses Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder einfacher Mehrheit".

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich meine Sprache liebe und wohl auch ganz gut mit ihr umgehenkann; aber es wird keinen Fachmann geben, der mit nun erklären kann, was damit gemeint und vereinbart ist. Was bedeute das genau:


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"