Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Metanor Resources schneidet bei Bachelor-Mine 8,1 m mit 7,2 g/t Gold

16.09.2015  |  Minenportal.de
Das kanadische Unternehmen Metanor Resources Inc. veröffentlichte gestern ein weiteres Update zu den Untergrundexplorationsarbeiten bei seinem Bachelor-Lake-Projekt in Kanada. Zu den wichtigsten neuen Bohrergebnissen gehören die folgenden Abschnitte:

• Bohrloch 6-154: 7,8 m mit 1,4 g/t Gold in Zone 8-H-14;
• Bohrloch 6-178: 2,16 m mit 20,0 g/t Gold in Zone 6-H-4;
• Bohrloch 6-179: 4,30 m mit 8,8 g/t Gold in Zone 6-H-4;
• Bohrloch 6-181: 1,95 m mit 16,9 g/t Gold in Zone 6-H-12;
• Bohrloch 6-185: 2,8 m mit 5,1 g/t Gold in Zone 8-H-14
und 5,5 m mit 8,6 g/t Gold in Zone 8-H-14;
• Bohrloch 6-188: 8,1 m mit 7,2 g/t Gold in Zone 8-H-14,
darin 3,0 m mit 13,4 g/t Gold in Zone 8-H-14;
• Bohrloch 6-192: 2,9 m mit 10,8 g/t Gold in Zone 6-H-12;
• Bohrloch 6-193: 2,5 m mit 8,9 g/t Gold in Zone 6-H-12;
• Bohrloch 6-194: 2,0 m mit 7,4 g/t Gold in Zone 6-H-12;
• Bohrloch 6-195: 1,1 m mit13,4 g/t Gold in Zone 6-H-12.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Metanor Resources Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"