Fission gibt Satzungsänderung zur Nominierungs-Vorankündigung von Direktoren bekannt
27.10.2015 | IRW-Press
26. Oktober 2015 - Fission Uranium Corp. (Fission" oder das Unternehmen) gab heute bekannt, dass der Board of Directors eine Satzungsänderung bewilligt hat, die mit Wirkung zum 26. Oktober 2015 eine Nominierungs-Vorankündigung von Direktoren (die Nominierungs-Vorankündigung) einschließt. Der Zweck der Nominierungs-Vorankündigung ist, den Aktionären, Direktoren und dem Management des Unternehmens eine Anleitung zur Nominierung von Direktoren durch Aktionäre zu bieten. Die Nominierungs-Vorankündigung ist ein Rahmen mit Hilfe dessen das Unternehmen versucht, einen Stichtag festzulegen, bis zu dem die eingetragenen oder wirtschaftlich berechtigten Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen der Direktoren beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung der Aktionäre einreichen müssen. Die Nominierungs-Vorankündigung legt auch fest, dass ein Aktionär die Ankündigung an das Unternehmen in ordnungsgemäßer schriftlicher Form einreichen muss. Keine Person ist als ein Direktor des Unternehmens wählbar, sofern sie nicht gemäß der Bestimmungen der Nominierungs-Vorankündigung nominiert wurde.
Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss das Unternehmen nicht weniger als 30 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.
Auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens, die am 15. Dezember 2015 stattfinden wird, ersucht das Unternehmen die Genehmigung der Aktionäre zur Bestätigung und Ratifizierung der Änderungen der Satzungen des Unternehmens um unter anderem die Bestimmungen der Nominierungs-Vorankündigung einzuschließen. Eine Kopie der Satzungsänderung wurde bei SEDAR, www.sedar.com, eingereicht und ist dort unter Companys Profile zu finden. Eine Kopie wurde ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens, www.fissionuranium.com, veröffentlicht. Die gemäß Nominierungs-Vorankündigung für das Unternehmen bestimmten Mitteilungen schicken Sie bitte z.H. des Chief Financial Officer des Unternehmens. Auf dem Postweg: 700 - 1620 Dickson Ave., Kelowna, British Columbia, V1Y 9Y2; per Fax: +1 (250) 868-8493 oder per E-mail: paul@fissionuranium.com.
Über Fission:
Fission Uranium Corp. ist ein kanadisches Rohstoffexplorationsunternehmen mit Sitz in Kelowna, British Columbia, das sich auf die strategische Akquisition, Exploration und Entwicklung von Uranvorkommen spezialisiert hat. Die Stammaktien notieren an der Toronto Stock Exchange unter dem Symbol FCU. Zusätzlich werden die Aktien im OTCQX-Markt der USA unter dem Symbol FCUUF gehandelt.
Im Namen des Direktoriums
"Ross McElroy"
Ross McElroy, President and COO
Investor Relations
Rich Matthews
TF: 877-868-8140
Suite 700 - 1620 Dickson Ave.
Kelowna, B.C. V1Y 9Y2
rich@fissionuranium.com
www.fissionuranium.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
TSX SYMBOL: FCU, OTCQX SYMBOL: FCUUF, FRANKFURT SYMBOL: 2FU
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten.
Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss das Unternehmen nicht weniger als 30 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.
Auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens, die am 15. Dezember 2015 stattfinden wird, ersucht das Unternehmen die Genehmigung der Aktionäre zur Bestätigung und Ratifizierung der Änderungen der Satzungen des Unternehmens um unter anderem die Bestimmungen der Nominierungs-Vorankündigung einzuschließen. Eine Kopie der Satzungsänderung wurde bei SEDAR, www.sedar.com, eingereicht und ist dort unter Companys Profile zu finden. Eine Kopie wurde ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens, www.fissionuranium.com, veröffentlicht. Die gemäß Nominierungs-Vorankündigung für das Unternehmen bestimmten Mitteilungen schicken Sie bitte z.H. des Chief Financial Officer des Unternehmens. Auf dem Postweg: 700 - 1620 Dickson Ave., Kelowna, British Columbia, V1Y 9Y2; per Fax: +1 (250) 868-8493 oder per E-mail: paul@fissionuranium.com.
Über Fission:
Fission Uranium Corp. ist ein kanadisches Rohstoffexplorationsunternehmen mit Sitz in Kelowna, British Columbia, das sich auf die strategische Akquisition, Exploration und Entwicklung von Uranvorkommen spezialisiert hat. Die Stammaktien notieren an der Toronto Stock Exchange unter dem Symbol FCU. Zusätzlich werden die Aktien im OTCQX-Markt der USA unter dem Symbol FCUUF gehandelt.
Im Namen des Direktoriums
"Ross McElroy"
Ross McElroy, President and COO
Investor Relations
Rich Matthews
TF: 877-868-8140
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Kelowna, B.C. V1Y 9Y2
rich@fissionuranium.com
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In Europa:
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