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Bargeldverbot, Mithaftung bei Bankenpleiten, negative Zinsen etc.

02.11.2015  |  Dr. Dietmar Siebholz
Lassen Sie mich bitte mit einem Rückgriff auf die nähere Historie beginnen. Am 31.12.2011 schrieb ich unter der Überschrift "Mesopotamia" einen Kommentar zu den meiner Meinung nach damaligen geplanten Vorbereitungen für einen rechtlich abgesicherten Zugriff der Regierenden auf das Sparkapital der Bürger. Denn in einer Veröffentlichung der Boston Consulting Group mit der Überschrift "Mespotamia" wurde auf die von der BCG eruierte Lösung der Finanzierungsprobleme der Staaten, die nicht mehr ihre Banken ausbieten konnten und wollten, verwiesen.

Zwei Dinge sollten Sie sich merken, das eine ist die Tatsache, dass einer der bei der für diese Ausarbeitung Verantwortlichen bei der BCG heute im Bundesamt für Finanzen angestellt ist und zweitens, dass die Fachleute damals der Auffassung waren, dass man Staaten, deren Gesamtschulden für alle natürlichen und juristischen Personen inkl. der Staaten selbst bis zu 180% des jährlichen Bruttosozialproduktes des Landes liegen, noch retten kann.

Wie gemerkt, es sind in den 180% die Schulden der öffentlichen Hand, der Banken, der Industrie und der Privatleute enthalten. Schon damals waren einige EU-Staaten nach Ansicht der Fachleute nicht mehr rettbar. Bei denen also die Wahrscheinlichkeit einer relativ sanften Notlandung gegen Null tendierte.

Ich erinnerte mich daran, dass "Mesopotamia" meinte, die Beteiligung der Privatpersonen an Bankensanierungen (also durch Zwangsabschöpfung aus deren Guthabenkonten - was später in Zypern und Spanien umgesetzt wurde) würde z.B. Irland nicht retten können, weil dazu die Spareinlagen des ganzen Landes nicht ausgereicht hätten.

Inzwischen sind in fast allen europäischen Ländern für diesen Zugriff die gesetzlichen Voraussetzungen durch Gesetzesänderungen oder neue Gesetze geschaffen worden. Das müssen Sie wissen. Bis zum endgültigen Abschluss der Krisen sind also die Guthabenkonten der Bürger unter Beachtung bestimmter und variabler Schonzeiten zum Abschuss frei gegeben. "Waidmannsheil", darf man da freudig ausrufen, oder …?

Warum diese umständliche Einleitung? Passen Sie auf, wir kommen zur Stadionrunde im aktuellen Finanz- und Überschuldungskrisen-Marathon. Die Verschuldungswerte von 2009, auf die die BCG im Jahre 2011 zurückgriff, sind längst überholt, die hohen Verschuldungswerte in Relation zum jeweiligen Bruttosozialprodukte sind heute wesentlich höher als die damals von der BCG angesetzten Werte.

Das Instrumentarium für die Problemlösung (die in erster Linie eher eine Entlastung der Staaten und eine Entschuldung sanierungsreifer Banken sind) steht bereits zur Verfügung. Nur die Ausführungs-Details sind noch zu installieren. Vergisst man nämlich diese Details, dann ist die ganze Aktion zu Lasten der Bürger nahezu wirkungslos. Denn die Bürger würden ja kurzfristig so darauf reagieren, dass die Aktion keinen Erfolg für die Regierungen und die Banken brächte z.B. durch Abhebungen aus den Guthabenkonten.

Und nun kommen wir zu den Details, die Sie kennen müssen. Da ist erstens die Politik der "Negativzinsen". Mir als altem Bankkaufmann sträuben sich alle noch vorhandenen Federn, wenn ich mir vorstellen muss, dass ich etwas zahlen muss, wenn ich einer Bank einen Kredit gebe. Es ist ja nichts anderes, daher heißen ja die Kunden der Banken mit Guthaben bei den Banken auch "Kreditoren".

Im Endeffekt wird der Guthabenkunde sowohl durch die Negativzinsen als auch durch die immer noch herrschende Geldentwertung (glauben Sie um Himmels willen nicht den Zahlen der statistischen Behörden bezüglich der realen Geldentwertung bzw. des Kaufkraftverlustes) belastet.

Langsam aber sicher wird er um die Kaufkraft seiner Ersparnisse gebracht, auch ohne dass der "legale Raub" durch die neue Gesetzgebung ihm einen Teil seiner Spareinlagen nimmt. Legal,? Ja, es ist ja ein Gesetz dafür vorhanden, also ist es legal. Wie Sie das empfinden, ist den Gesetzgebern gleichgültig. Ich nenne dies "legaler Raub".

Nun könnte der Bankkunde ja sein Geld von der Bank abheben; das wäre eine Superlösung im Sinne der Bankkunden. Erstens würde die Bank sich künftig ihm gegenüber freundlicher verhalten, weil ihr ja sonst die Spareinlagen für ihre sonstigen Geschäfte fehlten: Dann hätte er keinen Negativzins zu zahlen und der oben genannte legale Raub wäre auch ausgeschlossen. Zweitens würde er die nächste Gefahr vermeiden, nämlich die Verfügung von Kapitalverkehrskontrollen, mit denen die Obrigkeit verhindern kann, dass das Geld in nicht mehr kontrollierte Bereiche umdisponiert würde.

Und diese Einschränkungen - geneigte Zuhörer/Leser - sind unvermeidlich, denn sonst würde sich das von den genannten Maßnahmen betroffene Kapital zu den Staaten hin bewegen, die keine Verhinderungs- und Zugriffsregeln installiert haben. Wie sagte ein bekannter Bankier schon im 19. Jahrhundert "Kapital ist ein sehr scheues Reh". Und da meinte er sicherlich nicht die Drogen- oder Terroristengelder - also die heutigen Ausreden für die Politiker, die immer mehr die Freiheit ihrer Bürger einschränken müssen. Bargeld ist nämlich ein Zeichen für die Freiheit der Bürger.

Das derzeit geplante und in diversen Ländern schon praktizierte Quasi-Bargeldverbot ist ein juristischer Anachronismus; selbst den wollen die "Abschöpfungs" - ich meine damit die "Schröpfungspolitiker" - nicht vermeiden. Bargeld ist - und so ist die gesetzliche Beschreibung für die umlaufenden Banknoten - das gesetzliche Zahlungsmittel zur Erfüllung aller Verpflichtungen. In den USA wird diese Qualifikation "legal tender" genannt.


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