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Was ist sicherer: Bankeinlagen oder ein Investment im Landbanking?

05.01.2016  |  Dr. Dietmar Siebholz
- Seite 2 -
Bail-In-Gesetze:

Als nach der Lehman-Pleite Banken zu wanken begannen, sprangen die Staaten ein, um einen Bankenzusammenbruch zu vermeiden; allein in Deutschland, in einem noch recht soliden Finanzmarkt, schätzte man die Notfallfinanzierungen auf mehr als 200 Mrd. €.

Davon wollten die Staaten freikommen; ich habe in mehreren Kommentaren den Weg beschrieben, den die Staaten dann auf Empfehlung des IWF und auf den Grundlagen einer Konzeption der Boston Consulting Group dann gingen.

Man erließ Gesetze, die bei künftigen Sanierungsfällen von Banken regeln, wer für Banken einzustehen hat, die in Insolvenznot gerieten. Das sind zuerst die Eigner (selbstverständlich), das sind dann die Gewährleistungsträger und sind die Garanten (natürlich, sie haben ja auch ein Interesse, die Banken zu erhalten und ihre Inanspruchnahme zu vermeiden) und (ACHTUNG!) sind auch die Kreditoren. Und das mit Verlaub sind Sie als Kunde mit Bankeinlagen. Sie sehen sich selbst als Kunde mit Bankguthaben, die Bank sieht Sie als Kreditor, also als ein Kreditgeber der Bank.

Das Verwerfliche daran ist, dass man diese Gesetze unkommentiert und teils über Änderungs-Anhänge zu bestehenden Gesetzen vor der Öffentlichkeit versteckt hat. Die Gesetze erhielten über die Presse die Bezeichnung "Bail-In-Verfahren“. Auch das soll die vermeintlichen Leser in die Irre führen. Der Begriff "Bail-Out“ aus dem Englischen beschreibt die Absicherungstechnik in Kreditverfahren, bei denen ein Garant oder Gewährsträger den Schuldner ausbietet (also seine Ausfälle partiell oder total übernimmt).

"Bail-In" ist also ein neues Kunstwort, das nahe der bisherigen Praxis des Verbürgens durch die Staaten liegt, aber eben die Staaten entlastet, weil nun die Kreditoren - also die Bankkunden mit Geldeinlagen - eine "tragende" Rolle bei der Sanierung von Banken übernehmen müssen, und dies per Gesetz. So geschah es in Zypern und in geringerem Masse auch in Spanien.


Landbanking als neue Verwendung von mittelfristiger Liquidität:

Der Begriff "Landbanking" wurde erst in den USA gegen 1970 und dann später in größerem Umfang zu Beginn des 21. Jahrhunderts geprägt, als man international begann, Grundstücksholdingsgesellschaften zu formieren, die entweder agrarisch genutztes Land spekulativ in andere Nutzungsformen umwandeln sollten, aber auch in den der Finanzkrise folgenden Jahren ab 2008, um Auffanggesellschaften für zwangsversteigerte, gescheiterte Immobilien z.B. in den USA zu finanzieren, die dann diese Immobilien Schritt für Schritt wieder in den Markt zurückführen sollten.

Nach meinen Recherchen ist besonders die zweite der oben angesprochenen Verwendungen nicht sehr erfolgreich gewesen. Aber auch die zuerst genannte Verwendung hat wegen der sicherlich komplexen Abläufe bisher auch keine große Marktakzeptanz gefunden.


Die Quintessenz aus den oben geschilderten Grundlagen unser (KAFD Management AG) Lösungsansatz für die Vorhaltung von mittelfristiger Liquidität in Substanz:

Bisher war es üblich, überschüssige Liquidität dem Bankensystem anzuvertrauen, Zinsen zu erhalten und in angemessenen Zeiten über sein Geld verfügen zu können. Man sprach davon, dass Spareinlagen "gesichert“ seien. Nun hat sich aber die reale Welt erheblich verändert. Wir müssen neue Fakten akzeptieren.

Da sich nämlich die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den letzten zehn Jahren extrem verändert haben, muss die bisherige Verhaltensweise überprüft und nach neuen Alternativen gesucht werden. Ich bin davon überzeugt, dass die neue Anlageform "Landbanking" eine gesteigerte Lebensberechtigung gegenüber der bisher üblichen Bankguthabenverwaltung gewonnen hat. Das hängt vor allem mit den inzwischen eingetretenen erheblichen Risiken in den allgemeinen Bankbilanzen und der neuen Bail-In-Gesetzgebung zusammen.

Darum hat nun unsere Firma diese Anlageform neu in ihr Konzept aufgenommen und sozusagen reaktiviert. Warum nun diese Meinungsänderung?

Die Antwort ist einfach: Wir müssen uns nach den katastrophalen Entwicklungen an den Finanz- und Geldmärkten von der inzwischen überholten Überzeugung, Geld wäre ein Wertaufbewahrungsmittel, endgültig verabschieden.

Zusammenfassend muss man also feststellen:
  • 1. Wegen der fast zinslosen Zurverfügungstellung von Notenbankgeld gibt es kaum noch einen relevanten Zinsertrag für Sparer. Von den Wirkungen eines "negativen Zinses" ganz zu schweigen.

  • 2. Die Gefahr der Inanspruchnahme über die oben beschriebenen Gesetze steigt von Tag zu Tag, weil die Eigenkapitalausstattung der meisten Banken einen lächerlichen Anteil an den gesamten Finanzmitteln ausmacht.

  • 3. Erforderliche Sanierungen werden nicht mehr von den Staaten auf dem Umweg über die Budgets und damit zu Lasten aller Steuerbürger getragen, sondern werden über den "legalen Bankraub" via Bail-In-Gesetze zu Lasten der Bürger mit hohen Spareinlagen stattfinden. Die dafür notwendigen Gesetze sind auch in der BRD längst rechtskräftig geworden und schlummern nun bis zu ihrer Verwendung.

  • 4. Um die Deflationsgefahren abzuwehren, geht man inzwischen dazu über, "Negativzinsen" zu berechnen. Das heißt ja nichts anderes, als dass man den Sparer nicht nur mit den Inflationsverlusten (bei realer Berechnung der Indices) sondern dazu noch zusätzlich mit den Kosten der Negativzinsen belastet. Die reale Kaufkraft der Spareinlagen und sonstiger Guthaben bei Banken vermindert sich progressiv.

    Mein Spottkommentar hierzu: "Ist denn dann der Aufwand aus den Negativzinsen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich abzugsfähig?“ Es müsste ja so sein oder erfinden die Politiker die steuerliche Betrachtung neu, indem sie die mathematische Regel "Minus mal Minus ist PLUS" mit einem neuen zusätzlichen Negativglied in der Multiplikationskette zu einem steuerlichen Ertrag ummünzen? Mal sehen…“



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