Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Royal Gold meldet bessere Quartalszahlen

04.02.2016  |  Minenportal.de
Royal Gold Inc. gab gestern die finanziellen Ergebnisse des zum 31. Dezember geendeten zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2016 bekannt. Diesen zufolge erzielte das Unternehmen während der drei Monate einen Rekordumsatz in Höhe von 98,1 Mio. $, was im Vergleich mit dem Vorjahresquartal eine Steigerung um 60% bedeutet. Die Streamingeinnahmen beliefen sich dabei auf 67,3 Mio. $, während die Royalties mit 30,8 Mio. $ den restlichen Teil des Umsatzes verantwortlich waren.

Das adjustierte EBITDA lag den Angaben zufolge bei 70,0 Mio. $ und damit 46% über dem Ergebnis des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes. Der operative Cashflow erreichte 52,1 Mio. $ und verzeichnete damit einen Anstieg um 75% im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Während der drei Monate wurde ein den Anteilseignern zurechenbarer Nettogewinn in Höhe von 15,1 Mio. $ bzw. 0,23 $ je Aktie verzeichnet. Für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2015 war hingegen ein zurechenbarer Nettoverlust von 6,5 Mio. $ bzw. 0,10 $ je Aktie gemeldet worden.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Royal Gold Inc.
Bergbau
885652
US7802871084
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"