Suche
 
Folgen Sie uns auf:

DRD Gold und die Party geht weiter

18.05.2016  |  Christian Kämmerer
Die jüngste Annahme vom 4. April zum südafrikanischen Minenunternehmen DRD Gold Ltd. in Sachen Trendfortsetzung bestätigte sich bislang. Das damals benannte Kursziel von 0,47 EUR wurde mit dem Ausbruch über 0,37 EUR gnadenlos anvisiert und nunmehr notiert die Aktie auch schon vor dem Widerstand bei 0,52 EUR. Oberhalb von 0,47 EUR bleibt die Lage unmittelbar bullisch und so könnte es weitere Zugewinne bis 0,60 EUR und darüber hinaus bis zum Widerstandslevel bei 0,73 EUR geben.

Abgaben bis unter das just eroberte Niveau von 0,47 EUR könnten bei weiterer Schwäche, mitsamt Einbruch unter 0,40 EUR, zu einer größeren Gegenbewegung bis in den Bereich von 0,30 EUR führen.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Freiberuflicher Technischer Analyst



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
DRDGold Ltd.
Bergbau
A0DNR0
ZAE000058723
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"