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Goldinvestments: Der Fehler der Milliardäre

07.06.2016  |  Nick Barisheff
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In zwei früheren Interviews (Link 1, Link 2) mit David Ranson von Wainwright Economics habe ich ebenfalls bereits erklärt, wie genau ETFs funktionieren.

Da es an der Wall Street nur darum geht, Gewinne zu erzielen, ist es wichtig, den Weg des Kapitals nachzuverfolgen. Welchen Anreiz haben Wall-Street-Unternehmen, Goldbullion zum Spot-Preis zu kaufen, das Gold dann zum Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) beim Fondsanbieter gegen Fondsanteile zu tauschen und diese wiederum zum Anteilswert an die Marktteilnehmer zu verkaufen? Einfach ausgedrückt leiht der Market Maker die Vermögenswerte zu geringen Kosten oder völlig kostenfrei und tauscht sie gegen ETF-Creation-Units, die er dann am offenen Markt verkauft. Dabei kann er den gesamten Erlös aus den Verkäufen behalten.

Jedem sollte bewusst sein, dass es hier nicht um Managementgebühren geht, sondern darum, dass der Market Maker 100% der Erlöse aus dem Verkauf der ETF-Anteile bekommt. Diese investiert er anschließend in Assets, deren Kapitalerträge höher sind, als die Kosten für das Ausleihen der dem ETF zugrunde liegenden Vermögenswerte und nimmt die Verbindlichkeit in seine Bilanz auf.

Wenn es sich um Finanzassets handelt sind die Market Maker - typischerweise Großbanken und führende Maklergesellschaften - immer in der Lage, die entsprechenden Vermögenswerte ohne Zinskosten von den Konten ihrer Klienten oder von Hedgefonds zu leihen, wenn diese als Broker auftreten. Gold wird dagegen üblicherweise von den Zentralbanken geliehen. In einem Eckpunktepapier des IWF vom April 2006, Paragraf 99 der Richtlinien, heißt es allerdings zu den Goldeinlagen der Währungsbehörden:

"...haben die Möglichkeit, ihr Goldbullion in physischer Form bei den Bullionbanken zu hinterlegen, die das Gold zum Handel an den internationalen Goldmärkten nutzen können."

und

"Das Gold bleibt dabei Eigentum der Währungsbehörden, welche auf die Einlagen Zinsen erhalten. Bei Fälligkeit der Goldeinlagen wird das Gold den Währungsbehörden zurückgegeben."

Infolge dieser Regelung führen die Währungsbehörden das verliehene Gold unter ihren Aktiva auf - deswegen spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Leasing". Die Gold-ETFs haben in ihren Tresoren also tatsächlich Gold, doch dieses gehört letzten Endes unter Umständen einer Zentralbank. Eines Tages könnte irgendwo auf der Welt der Market Maker eines ETFs insolvent werden. Dann werden sich die Anwälte bei dem Streit darüber, wer denn nun der rechtmäßige Eigentümer des zugrunde liegenden Vermögenswertes ist, eine goldene Nase verdienen.

Wem gehört das Gold? Dem ETF oder dem ursprünglichen Leihgeber? Der Rechtsstreit wird sich hinziehen, doch die Assets der Investoren werden zu dem Nettoinventarwert eingefroren, den sie zum Zeitpunkt der Insolvenz des Market Makers hatten. Selbst wenn es den Anteilseignern des ETFs gelingen sollte, ihr Kapital wiederzuerlangen, könnten die Opportunitätskosten bei einem steigenden Goldmarkt enorm sein. Wenn die ETF-Investoren jedoch keinen Erfolg haben - und es ist wahrscheinlicher, dass der wahre Eigentümer, d. h. die Zentralbank Recht behält - dann wird das "Goldinvestment", für das sich die Anleger entschieden haben, um ihr Portfolio zu schützen, völlig wertlos sein.

Angesichts dieser Situation haben manche Milliardäre sowie viele Investoren und Finanzberater zwar die richtige Idee, was die Diversifizierung des Portfolios anbelangt, doch die Umsetzung ist falsch. ETF-Anteile, Zertifikate und Terminkontrakte sind allesamt nur Stellvertreter oder Derivate von physischem Gold. Was nützt eine Versicherung, wenn die Versicherungsgesellschaft pleite ist, während Ihr Haus abbrennt? Um von den Vorteilen zu profitieren, die Gold schon seit tausenden von Jahren bietet, benötigen Investoren physisches Gold, keine Finanzprodukte, Derivate oder Stellvertreter-Assets.

Bullion Management Group Inc. hat eine Checkliste erstellt, die Investoren dabei hilft, sich zu informieren und sicherzustellen, dass sie tatsächlich Gold besitzen. Wenn Sie Londoner Good-Delivery-Goldbarren oder Anlagemünzen kaufen, die von den bedeutenden internationalen Prägestätten hergestellt werden, können Sie diese in den Tresoren der Mitglieder der Londoner Edelmetallbörse LBMA einlagern. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass es sich dabei um eine einzig und allein Ihnen zugewiesene und versicherte Einlage handelt.

Diese Art der Aufbewahrung wird je nach hinterlegter Menge Lagerkosten von bis zu 1% verursachen, doch extrem preiswerte Lagerkonditionen sowie teilweise fremdfinanzierte Goldkaufprogramme bieten in den meisten Fällen nicht die gleiche Sicherheit wie eine versicherte, nur Ihnen zugewiesene Einlage. Stattdessen besitzen Investoren möglicherweise nur eine Forderung gegenüber der Bank oder dem Bullionhändler. Da Gold unter Umständen Ihre letzte Rücklage für den Notfall darstellt, sollten Sie nicht an den Lagerkosten sparen und ein vermeintliches Schnäppchen-Angebot annehmen. Dann stehen Sie vielleicht gerade dann ohne Gold da, wenn Sie es am meisten brauchen.

Begehen Sie also nicht den gleichen Fehler wie die Milliardäre. Kaufen sie physisches Gold in Form von Münzen oder Barren und stellen Sie sicher, dass es angemessen und zuverlässig verwahrt wird.


© Nick Barisheff



Der Artikel wurde am 25. Mai 2016 auf www.safehaven.com veröffentlicht und exklusiv für GoldSeiten übersetzt.


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