Viking Mines Ltd.: Warten auf Genehmigung der Regierung
10.07.2016 | Hannes Huster
Weiterhin keine Neuigkeiten bei Viking Mines. Für den Abschluss des Projektverkaufs wartet das Unternehmen auf die Genehmigung der Regierung in Ghana. Das Management ging im Quartalsbericht vom 28.04.2016 davon aus, dass die Genehmigung der Regierung drei Monate in Anspruch nehmen sollte. Angenommen Viking hat die Unterlagen bereits eingereicht, so sollte es vielleicht Ende Juli oder Anfang August Neuigkeiten geben.
Sobald die Genehmigung da ist, muss der Käufer 6 Millionen USD (ca. 8 Millionen AUD) an Viking Mines bezahlen, um den Kauf abzuschließen.
Dies würde den Cash-Bestand von zuletzt 1,4 Millionen AUD auf 9,4 Millionen AUD anheben, was rund 0,036 AUD je Aktie entsprechen würde.
Sollten die chinesischen Käufer nicht zahlen, kann Viking die Anzahlungen in Höhe von 2 Millionen USD behalten.
Fazit:
Die Umsätze sind ausgetrocknet und es gibt auf diesem Niveau wenige Anleger, die Handeln möchten.
Ich belasse die Aktie im Depot, da bei eingehender Kaufpreiszahlung der Cash-Bestand je Aktie auf 0,036 AUD steigen würde, was ca. 60% über dem aktuellen Kurs liegt.
Kommt die Zahlung nicht, behält Viking das 1 Million Unzen Goldprojekt in Ghana und könnte dann vom Markt wieder als interessante Goldaktie angesehen werden.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Sobald die Genehmigung da ist, muss der Käufer 6 Millionen USD (ca. 8 Millionen AUD) an Viking Mines bezahlen, um den Kauf abzuschließen.
Dies würde den Cash-Bestand von zuletzt 1,4 Millionen AUD auf 9,4 Millionen AUD anheben, was rund 0,036 AUD je Aktie entsprechen würde.
Sollten die chinesischen Käufer nicht zahlen, kann Viking die Anzahlungen in Höhe von 2 Millionen USD behalten.
Fazit:
Die Umsätze sind ausgetrocknet und es gibt auf diesem Niveau wenige Anleger, die Handeln möchten.
Ich belasse die Aktie im Depot, da bei eingehender Kaufpreiszahlung der Cash-Bestand je Aktie auf 0,036 AUD steigen würde, was ca. 60% über dem aktuellen Kurs liegt.
Kommt die Zahlung nicht, behält Viking das 1 Million Unzen Goldprojekt in Ghana und könnte dann vom Markt wieder als interessante Goldaktie angesehen werden.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
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Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.