Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Goldcorp Inc. - Weitere Rücksetzer sind einzuplanen

11.10.2016  |  Christian Kämmerer
Die Aktie des kanadischen Minenunternehmens Goldcorp Inc. befindet sich weiter im Rückzugsmodus und somit scheint ein Boden noch fern. Charttechnisch betrachtet erlaubt sich hierbei Spielraum bis zur Unterstützung bei rund 12,45 USD. Dort sollten die Käufer dann aber wirklich wieder für eine erhöhte Nachfrage sorgen, um neuerliches Potenzial auf der Oberseite zu entfalten. Gelingt dies, muss man früher oder später mit einem Test des Widerstands bei 17,00 USD rechnen.

Notierungen unterhalb von 12,00 USD würden den Zug der Talfahrt hingegen weiter anheizen. Anschlussverluste bis 11,00 bzw. 10,00 USD je Anteilsschein wären hierbei mindestens einzukalkulieren.

Open in new window

© Christian Kämmerer
Freiberuflicher Technischer Analyst



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Goldcorp Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"