Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Centerra Gold meldet Nettogewinn für Q3

08.11.2016  |  Minenportal.de
Centerra Gold Inc. hat gestern die Finanzergebnisse und Produktionszahlen der zum 30. September 2016 geendeten drei Monate bekanntgegeben. Demnach wurde ein Nettogewinn von 66,9 Mio. $ bzw. 0,28 $ je Stammaktie verbucht, verglichen mit einem Nettoverlust von 18,1 Mio. $ bzw. 0,08 $ je Stammaktie in Q3 2015.

In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres beträgt der Nettogewinn 87,9 Mio. $ bzw. 0,36 $ je Stammaktie. Der Gewinn ist damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr, als das Unternehmen bis Ende September 44,5 Mio. $ eingenommen hatte.

Die Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von 164.847 oz Gold erreichten im Septemberquartal 220,2 Mio. $ und erhöhten sich damit um 90% gegenüber dem Vorjahresquartal. Beim Verkauf von Gold erzielte Centerra in in Q3 einen durchschnittlichen Preis von 1.336 $/oz.

Die Goldproduktion belief sich in den drei Monaten auf 166.030 oz und konnte damit im Vergleich zu Q3 2015 ebenfalls 54% gesteigert werden.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Centerra Gold Inc.
Bergbau
A0B6PD
CA1520061021
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"