Mineral Hill Industries: Informationen zum substantiellen Beteiligungserwerb
19.12.2016 | IRW-Press
Aktuelle Informationen zu den Bedingungen der Privatplatzierung
Richmond, BC, Kanada - 5. Dezember 2016 - Mineral Hill Industries Ltd. (Mineral Hill oder Unternehmen) - In Zusammenhang mit seinem substantiellen Erwerb von 45 % der ausstehenden Aktien von CPS Energy Resources Plc (CPS) und seiner Mitteilung, dass für die Transaktion eine bedingte Annahmeerklärung der TSX Venture Exchange (die Börse) vorliegt, hat das Unternehmen am 18. August 2016 bekannt gegeben, dass zwei (2) weitere Aktionäre von CPS - die acht Prozent (8 %) der ausstehenden Aktien von CPS halten - ihr Vorkaufsrecht unwiderruflich an das Unternehmen abgetreten haben. Damit würde sich die Beteiligung des Unternehmens an CPS auf dreiundfünfzig Prozent (53 %) erhöhen. In Erwartung dessen, dass das Vorkaufsrecht im Anschluss an die endgültige Genehmigung der Transaktion ausgeübt werden kann, hatte Mineral Hill die Firma Holborn Capital Limited in London (Großbritannien) damit beauftragt, in Großbritannien eine Firma unter dem Namen MHI Mass-Energy Financing Plc (MMF) zu gründen mit dem Zweck, die Emission einer Anleihe zur Absicherung sämtlicher zukünftiger Finanzierungen für das Projekt OPL 236 zu ermöglichen. Ziel war es, dass im Anschluss an die endgültige Genehmigung der gegenständlichen Transaktion MMF als 100 %-iges Tochterunternehmen auf Mineral Hill übertragen wird.
MMF nahm Gespräche mit einem europäischen Finanzdienstleistungskonzern auf und unterzeichnete eine Absichtserklärung, wonach im Anschluss an die geplante Privatplatzierung eine Nullkuponanleihe in US-Dollar mit einer Laufzeit von acht Jahren begeben wird und MMF dafür 60 Millionen US-Dollar netto erhält (die Anleihe). Diese Anleihe wird die erforderlichen Versicherungsgarantien beinhalten, die von den Versicherern bestätigt wurden. In Anschluss an die Emission wird die Anleihe voraussichtlich an eine kleine Gruppe europäischer Finanzinstitute - darunter auch eine renommierte europäische Bank mit Firmensitz in Deutschland - verkauft, die schon früher Anleihen aus denselben Quellen gekauft haben.
Die Anleihe wird kurz nach dem Inkrafttreten der Aktienkaufvereinbarung (AKV) begeben. In der AKV ist das Datum des Inkrafttretens als drei Geschäftstage nach dem Tag, an dem der Emittent die endgültige Zustimmung der TSX-V zur Transaktion (endgültige Genehmigung) erhält, angegeben.
Nachdem das Unternehmen mit der Anleihenbegebung seine Verwässerung minimieren kann, und in Anbetracht der Tatsache, dass es für Start-up-Unternehmen mit einer anfänglich geringen Handelsliquidität derzeit allgemein schwierig ist, an Risikokapital heranzukommen, aber auch weil einige potentielle Investoren sehr an der endgültigen Genehmigung der geplanten Transaktion interessiert sind, hat das Unternehmen beschlossen, die am 13. September 2016 angekündigte Privatplatzierung von bis zu 6.700.000 Wertpapiereinheiten (die Einheiten) auf eine Höchstmenge von 3.000.000 Einheiten zum Preis von 0,30 $ pro Einheit aus dem Unternehmenskapital zu reduzieren. Alle anderen Bedingungen in Zusammenhang mit der Privatplatzierung und den entsprechenden Einheiten, einschließlich der substantiellen Beteiligung von Insidern, bleiben wie angekündigt aufrecht.
Nachdem die Anleihenbegebung von der endgültigen Genehmigung abhängt und das Unternehmen erst nach der endgültigen Genehmigung Zugriff auf die Mittel aus der Anleihe hat, was bedeutet, dass die Privatplatzierung abgeschlossen werden muss, um das Unternehmen mit ausreichendem Betriebskapital auszustatten, wäre das Unternehmen ohne die Privatplatzierung mit großen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und ist somit auf eine erhebliche Beteiligung von Insidern an der geplanten Privatplatzierung angewiesen.
Aus diesem Grund haben sich bestimmte Direktoren und Führungskräfte des Unternehmens bereit erklärt, die Privatplatzierung bis zu einem Drittel zu zeichnen. Bei einer solchen Beteiligung handelt es sich gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 (MI 61-101) um eine Transaktion einer involvierten Partei. Das Unternehmen wird daher die Ausnahmegenehmigungen von den formellen Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre in Anspruch nehmen, die nach den einschlägigen Wertpapiergesetzen generell für solche Transaktionen einer involvierten Partei gelten. Bestimmte unabhängige Unternehmen, die für die Aufbringung bestimmter Teilbeträge der Privatplatzierung zuständig sind, erhalten vom Unternehmen eine Provision (Finder's Fee).
Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem geltenden Wertpapiergesetz (Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung oder entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung vorliegt. Diese Pressemeldung stellt kein Angebot zum Verkauf solcher Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar.
The Company bemüht sich um das Safe-Harbor-Zertifikat.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Dieter Peter
President & CEO Tel: (604) 278-1135
Börsensymbole:
TSX Venture Exchange: MHI
Frankfurt Xetra: N8Z1/WKN: AODLHP
OTC Market (US): MHIFF
Mineral Hill Industries Ltd.
Mayfield Business Centre
Nr. 1140-13700 Mayfield Place
Richmond, BC, V6V 2E4 Kanada
Tel: 604-278-1135
Fax: 604-278-1139
E-Mail: info@mineralhill.com
www.mineralhill.com
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
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Richmond, BC, Kanada - 5. Dezember 2016 - Mineral Hill Industries Ltd. (Mineral Hill oder Unternehmen) - In Zusammenhang mit seinem substantiellen Erwerb von 45 % der ausstehenden Aktien von CPS Energy Resources Plc (CPS) und seiner Mitteilung, dass für die Transaktion eine bedingte Annahmeerklärung der TSX Venture Exchange (die Börse) vorliegt, hat das Unternehmen am 18. August 2016 bekannt gegeben, dass zwei (2) weitere Aktionäre von CPS - die acht Prozent (8 %) der ausstehenden Aktien von CPS halten - ihr Vorkaufsrecht unwiderruflich an das Unternehmen abgetreten haben. Damit würde sich die Beteiligung des Unternehmens an CPS auf dreiundfünfzig Prozent (53 %) erhöhen. In Erwartung dessen, dass das Vorkaufsrecht im Anschluss an die endgültige Genehmigung der Transaktion ausgeübt werden kann, hatte Mineral Hill die Firma Holborn Capital Limited in London (Großbritannien) damit beauftragt, in Großbritannien eine Firma unter dem Namen MHI Mass-Energy Financing Plc (MMF) zu gründen mit dem Zweck, die Emission einer Anleihe zur Absicherung sämtlicher zukünftiger Finanzierungen für das Projekt OPL 236 zu ermöglichen. Ziel war es, dass im Anschluss an die endgültige Genehmigung der gegenständlichen Transaktion MMF als 100 %-iges Tochterunternehmen auf Mineral Hill übertragen wird.
MMF nahm Gespräche mit einem europäischen Finanzdienstleistungskonzern auf und unterzeichnete eine Absichtserklärung, wonach im Anschluss an die geplante Privatplatzierung eine Nullkuponanleihe in US-Dollar mit einer Laufzeit von acht Jahren begeben wird und MMF dafür 60 Millionen US-Dollar netto erhält (die Anleihe). Diese Anleihe wird die erforderlichen Versicherungsgarantien beinhalten, die von den Versicherern bestätigt wurden. In Anschluss an die Emission wird die Anleihe voraussichtlich an eine kleine Gruppe europäischer Finanzinstitute - darunter auch eine renommierte europäische Bank mit Firmensitz in Deutschland - verkauft, die schon früher Anleihen aus denselben Quellen gekauft haben.
Die Anleihe wird kurz nach dem Inkrafttreten der Aktienkaufvereinbarung (AKV) begeben. In der AKV ist das Datum des Inkrafttretens als drei Geschäftstage nach dem Tag, an dem der Emittent die endgültige Zustimmung der TSX-V zur Transaktion (endgültige Genehmigung) erhält, angegeben.
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Nachdem die Anleihenbegebung von der endgültigen Genehmigung abhängt und das Unternehmen erst nach der endgültigen Genehmigung Zugriff auf die Mittel aus der Anleihe hat, was bedeutet, dass die Privatplatzierung abgeschlossen werden muss, um das Unternehmen mit ausreichendem Betriebskapital auszustatten, wäre das Unternehmen ohne die Privatplatzierung mit großen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und ist somit auf eine erhebliche Beteiligung von Insidern an der geplanten Privatplatzierung angewiesen.
Aus diesem Grund haben sich bestimmte Direktoren und Führungskräfte des Unternehmens bereit erklärt, die Privatplatzierung bis zu einem Drittel zu zeichnen. Bei einer solchen Beteiligung handelt es sich gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 (MI 61-101) um eine Transaktion einer involvierten Partei. Das Unternehmen wird daher die Ausnahmegenehmigungen von den formellen Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre in Anspruch nehmen, die nach den einschlägigen Wertpapiergesetzen generell für solche Transaktionen einer involvierten Partei gelten. Bestimmte unabhängige Unternehmen, die für die Aufbringung bestimmter Teilbeträge der Privatplatzierung zuständig sind, erhalten vom Unternehmen eine Provision (Finder's Fee).
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Fax: 604-278-1139
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