Rubicon Minerals gibt Details über die Wiederaufnahme des Handels an der TSX bekannt
22.12.2016 | Marketwired
Rubicon Minerals gibt Vollendung der Restrukturierungstransaktion bekannt
TORONTO, ONTARIO, Kanada - (Marketwired - Dec 22, 2016) - Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX) („Rubicon“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es seine Refinanzierungs- und Restrukturierungstransaktion (die „Restrukturierungstransaktion“) gemäß dem Schuldenrückzahlungsplan (Plan of Compromise and Arrangement - der „Plan“) im Einklang mit dem Companies' Creditors Arrangement Act (Kanada - „CCAA“) erfolgreich vollendet hat.
„Ich möchte dem Team von Rubicon und unseren Beratern für ihre Bemühungen bei der erfolgreichen Umsetzung der Restrukturierungstransaktion danken“, erklärte George Ogilvie, P.Eng., der neue President und Chief Executive Officer des Unternehmens. „Mein Ziel ist es, die F2-Goldlagerstätte innerhalb der nächsten 18 bis 24 Monate systematisch zu erforschen, um ein besseres Verständnis der Geologie sowie des Potenzials zur Erhöhung der Mineralressourcen zu erlangen. Wir haben den Vorstand und die Geschäftsleitung gestärkt, um eine neue Sichtweise auf das Unternehmen und seine Vermögenswerte zu erhalten, und verfügen über eine solide Bilanz, die es uns ermöglicht, die Aktivitäten im Phoenix-Goldprojekt wiederaufzunehmen. Zudem sind wir weiterhin vom Explorationspotenzial des Phoenix-Goldprojekts und des Landpakets in Red Lake, Nevada und Utah überzeugt.“
Die Umsetzung der Restrukturierungstransaktion führte zu folgenden Entwicklungen:
-- Ernennung von George Ogilvie, P.Eng., zum President und Chief Executive Officer des Unternehmens und Neueinstellung von Michael Willett, P.Eng., als Director of Projects;
-- Bestellung von Peter R. Jones, P.Eng., Dr. David A.S. Palmer, Ph.D., P.Geo., und George Ogilvie in den Vorstand von Rubicon;
-- Zugänge in Höhe von 45.007.200 Kanadischen Dollar (Bruttobetrag vor Gebühren) aus der Kapitalerhöhung für 62,79 % des Eigenkapitals (bzw. 33.840.000 Stammaktien) des Unternehmens, einschließlich der Investition von George Ogilvie in Höhe von 500.000 Kanadischen Dollar (bzw. ca. 0,70 % des Eigenkapitals) in das Unternehmen;
-- Reduzierung des ausstehenden Betrags unter der Kreditfazilität (die „CPPIB Kreditfazilität“) mit CPPIB Credit Investments Inc. („CPPIB Kredit“) um 12 Millionen Kanadische Dollar (von ca. 68,4 Millionen Kanadischen Dollar), Verlängerung der Endfälligkeitsfrist bis zum 31. Dezember 2020 und Zinszahlungen mit einem effektiven Jahreszins in Höhe von 5,0 %, die von dem Unternehmen bei Fälligkeit in Sacheinlagen bezahlt werden. Die CPPIB-Kreditfazilität kann jederzeit freiwillig ohne Aufgeld oder Strafe vorausbezahlt werden, wobei bestimmte Kreditvereinbarungen und Kreditausfallbestimmungen geändert wurden.
-- Im Gegenzug für die Reduzierung der ausstehenden Beträge unter der CPPIB-Kreditfazilität, erhält CPPIB Credit Anteile in Höhe von 26,97 % (bzw. 14.536.341 Stammaktien) am Unternehmen sowie eine Geldzahlung in Höhe von 20 Millionen Kanadischen Dollar.
-- Privatverkauf von 4.536.341 Rubicon-Stammaktien durch CPPIB Credit an BMO Capital Markets zu einem Preis von 1,33 Kanadischen Dollar pro Stammaktie für einen Bruttoerlös von 6.033.333,53 an CPPIB Credit, durchgeführt unmittelbar nach der Vollendung der Restrukturierungstransaktion. Nach dem Verkauf an BMO Capital Markets wird CPPIB Credit 10.000.000 Rubicon-Stammaktien (bzw. 18,56 % des Eigenkapitals) an dem Unternehmen halten.
-- Die von bestehenden Aktionären (vor der Restrukturierungstransaktion) gehaltenen Stammaktien wurden konsolidiert, basierend auf einem Verhältnis von ca. 162,1 Rubicon-Stammaktien vor der Konsolidierung zu einer Stammaktie nach der Konsolidierung. Insgesamt haben die bestehenden Aktionäre ca. 4,65 % des Eigenkapitals (bzw. 2.506.265 Stammaktien) an dem Unternehmen einbehalten;
-- Konsolidierung ausstehender Stammaktien und Ausgabe neuer Stammaktien des Unternehmens, was 53.890.125 ausstehende Stammaktien zur Folge hatte;
-- Austausch der bei Royal Gold gehaltenen Gold Stream-Fazilität gegen:
-- 5,58 % Eigenkapitalbeteiligung (bzw. 3.007.519 Stammaktien) an dem Unternehmen;
-- 1,0 % NSR-Lizenzgebühren („NSR“) auf den gesamten Landbesitz des Unternehmens in Ontario, einschließlich des Phoenix Goldprojekts, das maximal 4,0 % NSR auf die einzelnen Grundstücke unterliegt;
-- 2,5 % NSR auf den Landbesitz des Unternehmens in Nevada/Utah, der maximal 5,0 % NSR auf die einzelnen Grundstücke unterliegt, und
-- Übertragung der Rechte von Rubicon, jeden Anteil einer bestehenden NSR zu erwerben, die einer Rückkaufbestimmung und einem Vorkaufsrecht in Bezug auf alle Lizenzgebühren, Streams, Beteiligungen an Produktionslizenzen oder an produktionsbasierten Mengen an Gold bzw. anderen Mineralien, die das Unternehmen in Bezug auf das gegenwärtige Grundstückeigentum des Unternehmens zum Kauf anzubieten beabsichtigt, unterliegt.
-- Ungesicherte Gläubiger mit gemäß dem Plan gültigen Ansprüchen erhielten wahlweise wie folgt: (i) den geringeren Betrag, der dem jeweiligen Gläubiger geschuldet wird, oder 5.000 Kanadische Dollar bzw. (ii) 2,5 % des Betrags, der diesem Gläubiger geschuldet wird, im Rahmen bestimmter Beschränkungen, und
-- zusätzliche Anpassungen der Aktiva und Passiva des Unternehmens (im Vergleich zum 30. September 2016) als Folge der Umsetzung der Restrukturierungstransaktion:
-- Ein Cash-Bestand am Bilanzstichtag von ca. 27 Millionen Kanadischen Dollar (einschließlich 3 Millionen Kanadische Dollar an beschränkt verfügbarem Cash-Bestand, den das Unternehmen erwartungsgemäß 2017 in Liquidität zurückführt) gegenüber einem Cash-Bestand von 6,8 Millionen Dollar zum 30. September 2016;
-- Veräußerung von ca. 6 Millionen Kanadischen Dollar an Landeigentum, Anlagen und Betriebsmittel (Sacheinlagen in der Bilanz von 31,7 Millionen Dollar zum 30. September 2016) und Reduzierung in Höhe von 5 Millionen Kanadischen Dollar an Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (Verpflichtung aus Finanzierungsleasing in der Bilanz von 9,8 Millionen Dollar zum 30. September 2016), insofern als sie vor allem gemietete Anlagen im Rahmen des Phoenix Goldprojekts betrifft. Das Unternehmen beseitigte im Rahmen der Restrukturierungstransaktion bestimmte Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und die entsprechenden Vermögenswerte.
-- Vergleich von ca. 7,7 Millionen Kanadischen Dollar an langfristigen Verbindlichkeiten in Bezug auf Vereinbarungen zur Sicherung der langfristigen Energie für das Phoenix-Goldprojekt. Das Unternehmen beseitigte im Rahmen der Restrukturierungstransaktion seine Rückstellungen für Energieverträge.
-- Beseitigung von 98,1 Millionen Kanadischen Dollar an Verbindlichkeiten in Bezug auf die Gold Stream-Fazilität und
-- Reduzierung der CPPIB-Kreditfazilität auf 12 Millionen Kanadische Dollar mit Fälligkeit zum 31. Dezember 2020 (in Höhe von ca. 68,4 Millionen Kanadischen Dollar zum 30. September 2016).
Überblick des Stammaktienbesitzes von Rubicon
Wiederaufnahme des Handels
Das Unternehmen wurde von der TSX darüber informiert, dass seine Stammaktien an der TSX unter dem Ticker-Symbol RMX sowie unter der neuen CUSIP-Nummer 780911509 und ISIN-Nummer CA7809115099 gelistet bleiben. Der Handel von Rubicon-Stammaktien wird erwartungsgemäß am Morgen des Donnerstag, 22. Dezember 2016 bei Marktöffnung wiederaufgenommen.
Änderungen im Management
Angesichts der Vollendung der Restrukturierungstransaktion und dem Beginn der optimierten Explorationsarbeiten von Rubicon hat Glenn Kumoi, LL.B., Vice President, General Counsel und Corporate Secretary, entschieden, von seiner Funktion zurückzutreten und für das Unternehmen als Berater auf Teilzeitbasis tätig zu sein. Howard Bird, P.Geo., Vice President, Exploration, hat Rubicon verlassen, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Julian Kemp, BBA, CA, C.Dir., bleibt weiterhin in seiner Position als Vorstandsvorsitzender.
Ogilvie sagte dazu: „Wir möchten Glenn Kumoi für seinen Einsatz in den vergangenen sieben Jahren und seine Leitung des Rechtsteams bei der Vollendung einer komplexen Restrukturierungstransaktion bedanken. Wir werden ihn als Führungskraft des Unternehmens vermissen. Wir möchten sowohl Glenn Kumoi als auch Howard Bird für ihren Einsatz bei dem umfassenden strategischen Revisionsprozess bedanken, der zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt und das Unternehmen für die Zukunft besser positioniert hat. Wir wünschen ihnen Erfolg bei ihren zukünftigen Unternehmungen.“
Rubicon Minerals Corp.
George Ogilvie, P.Eng.
President und CEO
Ansprechpartner:
Allan Candelario
Director, Investor Relations and Corporate Development
Tel.: +1 (416) 766-2804
E-Mail: ir@rubiconminerals.com
Web: www.rubiconminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen und sonstigen Warnhinweisen: Diese Pressemitteilung enthält Angaben, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ (gemeinsam „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne des jeweils geltenden Wertpapiergesetzes von Kanada und den Vereinigten Staaten darstellen. Grundsätzlich sind diese zukunftsgerichteten Aussagen durch die Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie zum Beispiel „glaubt“, „beabsichtigt “, „kann“, „wird“, „soll“, „plant“, „antizipiert“, „potenziell“, „erwartet“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Budget“, „wahrscheinlich“, „Ziel“ und ähnliche Ausdrücke zu erkennen oder aufgrund von Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse in der Zukunft erreicht oder erzielt werden können oder auch nicht. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Informationen im Präsens angegeben sein, wie zum Beispiel in Bezug auf aktuelle Angelegenheiten, die weiter anhalten oder die möglicherweise Auswirkungen auf die Zukunft haben. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere derzeitigen Erwartungen und Annahmen wieder und unterliegen einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie sonstiger Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von etwaigen, in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen.
Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf Aussagen in Bezug auf die Umsetzung der Restrukturierungstransaktion, die zukünftigen Pläne bezüglich der F2-Goldlagerstätte bzw. das Potenzial der F2-Goldlagerstätte und der entsprechenden Mineralressourcen, die geplanten Aktivitäten in Bezug auf das Phoenix-Goldprojekt, das Explorationspotenzial des Landeigentums des Unternehmens sowie das Timing der Wiederaufnahme des Handels der Stammaktien des Unternehmens am TSX.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Datum der Aussagen und stellen die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage von Fakten und Annahmen dar, welche dieses für vernünftig ansieht. Sollten sich diese Meinungen und Schätzungen als falsch herausstellen, können die tatsächlichen bzw. zukünftigen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, umfassen u. a.: dass die Nachfrage nach Gold und Basismetallvorkommen sich wie geplant entwickelt; dass der Preis für Gold auf demselben Niveau bleibt oder sich so entwickelt, dass das Phoenix Gold Project potenziell wirtschaftlich ist; dass vorgeschlagene Explorations-, Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch betriebliche Probleme, Eigentumsrechtsfragen, Verlust der Genehmigungen, Umweltangelegenheiten, Stromversorgung, Arbeitsstreitigkeiten, Finanzierungsbedarf oder ungünstige Wetterbedingungen unterbrochen werden; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildete Mitarbeiter zu rekrutieren und zu behalten; und dass es keine wesentlichen ungeplanten Abweichungen bei den Kosten für Energie oder sonstige Hilfsgüter gibt.
Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Errungenschaften von Rubicon von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, erheblich abweichen können. Diese Faktoren umfassen u. a. folgende: mögliche Abweichungen bei der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Ausbeute oder der Durchflussrate; Unsicherheit von Mineralrohstoffen, Unfähigkeit, das Explorationspotenzial auszuschöpfen und die Mineralqualität und die Mineralausbeute zu erzielen; tatsächliche Ergebnisse der Reklamationsaktivitäten; Unsicherheit zukünftiger Tätigkeiten, Verzögerungen bei Fertigstellung der Explorationspläne gleich aus welchem Grund einschließlich unzureichendes Kapital, Verzögerungen bei Genehmigungen und Personalmangel; Schlussfolgerungen zu zukünftigen wirtschaftlichen oder geologischen Auswertungen; Änderung der Projektparameter, da die Pläne weiter präzisiert werden; Ausfall von Geräten oder Prozessen, um wie geplant weiterzuarbeiten; Unfälle und sonstige Risiken in der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Bezug auf die Tätigkeiten; Zeitpunkt und Erhalt von Genehmigungen von Aufsichtsbehörden; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen; die Fähigkeit von Rubicon, ihren Verpflichtungen aus wichtigen Vereinbarungen nachzukommen, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen; die Verfügbarkeit von Mitteln für vorgeschlagene Programme und Betriebskapital zu angemessenen Bedingungen; die Fähigkeit dritter Dienstleister, Leistungen zu angemessenen Bedingungen und fristgerecht zu erbringen; Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, wichtige Führungskräfte bzw. wichtiges Betriebspersonal zu binden; Kosten für Umweltauflagen und potenzielle umweltbezogene Haftung; Unzufriedenheit der Gemeinschaften vor Ort oder Streitigkeiten mit diesen oder den Ureinwohnern; Ausfall von Anlagen, Geräten oder Prozessen, um wie geplant tätig zu sein; Marktbedingungen und allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Bedingungen; die Durchführung und die Auswirkungen der Umstrukturierung; unsere Fähigkeit, genügend Cashflow aus unserem Geschäftsbetrieb zu generieren oder eine ausreichende Finanzierung zu erhalten, um unsere Kapitalausgaben und das nötige Betriebskapital abzudecken und unseren anderen Verpflichtungen nachzukommen; die Volatilität unseres Aktienkurses und die Eignung unserer Stammaktien, weiterhin an der TSX notiert zu bleiben und gehandelt zu werden, sowie unsere Fähigkeit, die Beziehungen mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Aktionären und anderen Dritten angesichts unserer aktuellen Liquiditätssituation und des CCAA-Verfahrens aufrecht zu erhalten.
Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten für das Datum dieser Pressemitteilung. Rubicon lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger bzw. sonstiger Ereignisse zu aktualisieren, außer soweit dies aufgrund geltender Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Leser werden aufgefordert, die im Managementbericht für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 genannten Risiken unter dem Punkt „Risikofaktoren“ sorgfältig zu prüfen und für eine Besprechung derjenigen Faktoren zu berücksichtigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Rubicon von geplanten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften in der Zukunft, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, wesentlich unterscheiden könnten. Leser werden darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die zuvor genannte Liste der Annahmen und Risikofaktoren nicht erschöpfend ist. Potenziellen Investoren wird daher empfohlen, sich den in dieser Pressemitteilung enthaltenen ausführlicheren Bericht von Rubicon zur Geschäfts- und Finanzlage sowie zu den Zukunftsaussichten anzusehen. Die hierin genannten zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich aufgrund dieses Hinweises als solche ausgewiesen.
TORONTO, ONTARIO, Kanada - (Marketwired - Dec 22, 2016) - Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX) („Rubicon“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es seine Refinanzierungs- und Restrukturierungstransaktion (die „Restrukturierungstransaktion“) gemäß dem Schuldenrückzahlungsplan (Plan of Compromise and Arrangement - der „Plan“) im Einklang mit dem Companies' Creditors Arrangement Act (Kanada - „CCAA“) erfolgreich vollendet hat.
„Ich möchte dem Team von Rubicon und unseren Beratern für ihre Bemühungen bei der erfolgreichen Umsetzung der Restrukturierungstransaktion danken“, erklärte George Ogilvie, P.Eng., der neue President und Chief Executive Officer des Unternehmens. „Mein Ziel ist es, die F2-Goldlagerstätte innerhalb der nächsten 18 bis 24 Monate systematisch zu erforschen, um ein besseres Verständnis der Geologie sowie des Potenzials zur Erhöhung der Mineralressourcen zu erlangen. Wir haben den Vorstand und die Geschäftsleitung gestärkt, um eine neue Sichtweise auf das Unternehmen und seine Vermögenswerte zu erhalten, und verfügen über eine solide Bilanz, die es uns ermöglicht, die Aktivitäten im Phoenix-Goldprojekt wiederaufzunehmen. Zudem sind wir weiterhin vom Explorationspotenzial des Phoenix-Goldprojekts und des Landpakets in Red Lake, Nevada und Utah überzeugt.“
Die Umsetzung der Restrukturierungstransaktion führte zu folgenden Entwicklungen:
-- Ernennung von George Ogilvie, P.Eng., zum President und Chief Executive Officer des Unternehmens und Neueinstellung von Michael Willett, P.Eng., als Director of Projects;
-- Bestellung von Peter R. Jones, P.Eng., Dr. David A.S. Palmer, Ph.D., P.Geo., und George Ogilvie in den Vorstand von Rubicon;
-- Zugänge in Höhe von 45.007.200 Kanadischen Dollar (Bruttobetrag vor Gebühren) aus der Kapitalerhöhung für 62,79 % des Eigenkapitals (bzw. 33.840.000 Stammaktien) des Unternehmens, einschließlich der Investition von George Ogilvie in Höhe von 500.000 Kanadischen Dollar (bzw. ca. 0,70 % des Eigenkapitals) in das Unternehmen;
-- Reduzierung des ausstehenden Betrags unter der Kreditfazilität (die „CPPIB Kreditfazilität“) mit CPPIB Credit Investments Inc. („CPPIB Kredit“) um 12 Millionen Kanadische Dollar (von ca. 68,4 Millionen Kanadischen Dollar), Verlängerung der Endfälligkeitsfrist bis zum 31. Dezember 2020 und Zinszahlungen mit einem effektiven Jahreszins in Höhe von 5,0 %, die von dem Unternehmen bei Fälligkeit in Sacheinlagen bezahlt werden. Die CPPIB-Kreditfazilität kann jederzeit freiwillig ohne Aufgeld oder Strafe vorausbezahlt werden, wobei bestimmte Kreditvereinbarungen und Kreditausfallbestimmungen geändert wurden.
-- Im Gegenzug für die Reduzierung der ausstehenden Beträge unter der CPPIB-Kreditfazilität, erhält CPPIB Credit Anteile in Höhe von 26,97 % (bzw. 14.536.341 Stammaktien) am Unternehmen sowie eine Geldzahlung in Höhe von 20 Millionen Kanadischen Dollar.
-- Privatverkauf von 4.536.341 Rubicon-Stammaktien durch CPPIB Credit an BMO Capital Markets zu einem Preis von 1,33 Kanadischen Dollar pro Stammaktie für einen Bruttoerlös von 6.033.333,53 an CPPIB Credit, durchgeführt unmittelbar nach der Vollendung der Restrukturierungstransaktion. Nach dem Verkauf an BMO Capital Markets wird CPPIB Credit 10.000.000 Rubicon-Stammaktien (bzw. 18,56 % des Eigenkapitals) an dem Unternehmen halten.
-- Die von bestehenden Aktionären (vor der Restrukturierungstransaktion) gehaltenen Stammaktien wurden konsolidiert, basierend auf einem Verhältnis von ca. 162,1 Rubicon-Stammaktien vor der Konsolidierung zu einer Stammaktie nach der Konsolidierung. Insgesamt haben die bestehenden Aktionäre ca. 4,65 % des Eigenkapitals (bzw. 2.506.265 Stammaktien) an dem Unternehmen einbehalten;
-- Konsolidierung ausstehender Stammaktien und Ausgabe neuer Stammaktien des Unternehmens, was 53.890.125 ausstehende Stammaktien zur Folge hatte;
-- Austausch der bei Royal Gold gehaltenen Gold Stream-Fazilität gegen:
-- 5,58 % Eigenkapitalbeteiligung (bzw. 3.007.519 Stammaktien) an dem Unternehmen;
-- 1,0 % NSR-Lizenzgebühren („NSR“) auf den gesamten Landbesitz des Unternehmens in Ontario, einschließlich des Phoenix Goldprojekts, das maximal 4,0 % NSR auf die einzelnen Grundstücke unterliegt;
-- 2,5 % NSR auf den Landbesitz des Unternehmens in Nevada/Utah, der maximal 5,0 % NSR auf die einzelnen Grundstücke unterliegt, und
-- Übertragung der Rechte von Rubicon, jeden Anteil einer bestehenden NSR zu erwerben, die einer Rückkaufbestimmung und einem Vorkaufsrecht in Bezug auf alle Lizenzgebühren, Streams, Beteiligungen an Produktionslizenzen oder an produktionsbasierten Mengen an Gold bzw. anderen Mineralien, die das Unternehmen in Bezug auf das gegenwärtige Grundstückeigentum des Unternehmens zum Kauf anzubieten beabsichtigt, unterliegt.
-- Ungesicherte Gläubiger mit gemäß dem Plan gültigen Ansprüchen erhielten wahlweise wie folgt: (i) den geringeren Betrag, der dem jeweiligen Gläubiger geschuldet wird, oder 5.000 Kanadische Dollar bzw. (ii) 2,5 % des Betrags, der diesem Gläubiger geschuldet wird, im Rahmen bestimmter Beschränkungen, und
-- zusätzliche Anpassungen der Aktiva und Passiva des Unternehmens (im Vergleich zum 30. September 2016) als Folge der Umsetzung der Restrukturierungstransaktion:
-- Ein Cash-Bestand am Bilanzstichtag von ca. 27 Millionen Kanadischen Dollar (einschließlich 3 Millionen Kanadische Dollar an beschränkt verfügbarem Cash-Bestand, den das Unternehmen erwartungsgemäß 2017 in Liquidität zurückführt) gegenüber einem Cash-Bestand von 6,8 Millionen Dollar zum 30. September 2016;
-- Veräußerung von ca. 6 Millionen Kanadischen Dollar an Landeigentum, Anlagen und Betriebsmittel (Sacheinlagen in der Bilanz von 31,7 Millionen Dollar zum 30. September 2016) und Reduzierung in Höhe von 5 Millionen Kanadischen Dollar an Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (Verpflichtung aus Finanzierungsleasing in der Bilanz von 9,8 Millionen Dollar zum 30. September 2016), insofern als sie vor allem gemietete Anlagen im Rahmen des Phoenix Goldprojekts betrifft. Das Unternehmen beseitigte im Rahmen der Restrukturierungstransaktion bestimmte Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und die entsprechenden Vermögenswerte.
-- Vergleich von ca. 7,7 Millionen Kanadischen Dollar an langfristigen Verbindlichkeiten in Bezug auf Vereinbarungen zur Sicherung der langfristigen Energie für das Phoenix-Goldprojekt. Das Unternehmen beseitigte im Rahmen der Restrukturierungstransaktion seine Rückstellungen für Energieverträge.
-- Beseitigung von 98,1 Millionen Kanadischen Dollar an Verbindlichkeiten in Bezug auf die Gold Stream-Fazilität und
-- Reduzierung der CPPIB-Kreditfazilität auf 12 Millionen Kanadische Dollar mit Fälligkeit zum 31. Dezember 2020 (in Höhe von ca. 68,4 Millionen Kanadischen Dollar zum 30. September 2016).
Überblick des Stammaktienbesitzes von Rubicon
----------------------------------------------------------------------------
Von Rubicon gehaltene
Stammaktien in %
Bietende Teilnehmer (1) 33.840.000 62,79 %
CPPIB Credit 10.000.000 18,56 %
Privatkauf BMO Capital Markets 4.536.341 8,42 %
RG Gold AG (Royal Gold) 3.007.519 5,58 %
Bestehende Rubicon-Aktionäre 2.506.265 4,65 %
-----------------------
Gesamtsumme an ausstehenden Stammaktien: 53.890.125 100,00 %
(1) George Ogilvie hat 500.000 Kanadische Dollar (bzw. ca. 0,70 % des
Eigenkapitalbesitzes) in Rubicon investiert.
----------------------------------------------------------------------------
Wiederaufnahme des Handels
Das Unternehmen wurde von der TSX darüber informiert, dass seine Stammaktien an der TSX unter dem Ticker-Symbol RMX sowie unter der neuen CUSIP-Nummer 780911509 und ISIN-Nummer CA7809115099 gelistet bleiben. Der Handel von Rubicon-Stammaktien wird erwartungsgemäß am Morgen des Donnerstag, 22. Dezember 2016 bei Marktöffnung wiederaufgenommen.
Änderungen im Management
Angesichts der Vollendung der Restrukturierungstransaktion und dem Beginn der optimierten Explorationsarbeiten von Rubicon hat Glenn Kumoi, LL.B., Vice President, General Counsel und Corporate Secretary, entschieden, von seiner Funktion zurückzutreten und für das Unternehmen als Berater auf Teilzeitbasis tätig zu sein. Howard Bird, P.Geo., Vice President, Exploration, hat Rubicon verlassen, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Julian Kemp, BBA, CA, C.Dir., bleibt weiterhin in seiner Position als Vorstandsvorsitzender.
Ogilvie sagte dazu: „Wir möchten Glenn Kumoi für seinen Einsatz in den vergangenen sieben Jahren und seine Leitung des Rechtsteams bei der Vollendung einer komplexen Restrukturierungstransaktion bedanken. Wir werden ihn als Führungskraft des Unternehmens vermissen. Wir möchten sowohl Glenn Kumoi als auch Howard Bird für ihren Einsatz bei dem umfassenden strategischen Revisionsprozess bedanken, der zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt und das Unternehmen für die Zukunft besser positioniert hat. Wir wünschen ihnen Erfolg bei ihren zukünftigen Unternehmungen.“
Rubicon Minerals Corp.
George Ogilvie, P.Eng.
President und CEO
Ansprechpartner:
Allan Candelario
Director, Investor Relations and Corporate Development
Tel.: +1 (416) 766-2804
E-Mail: ir@rubiconminerals.com
Web: www.rubiconminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen und sonstigen Warnhinweisen: Diese Pressemitteilung enthält Angaben, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ (gemeinsam „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne des jeweils geltenden Wertpapiergesetzes von Kanada und den Vereinigten Staaten darstellen. Grundsätzlich sind diese zukunftsgerichteten Aussagen durch die Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie zum Beispiel „glaubt“, „beabsichtigt “, „kann“, „wird“, „soll“, „plant“, „antizipiert“, „potenziell“, „erwartet“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Budget“, „wahrscheinlich“, „Ziel“ und ähnliche Ausdrücke zu erkennen oder aufgrund von Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse in der Zukunft erreicht oder erzielt werden können oder auch nicht. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Informationen im Präsens angegeben sein, wie zum Beispiel in Bezug auf aktuelle Angelegenheiten, die weiter anhalten oder die möglicherweise Auswirkungen auf die Zukunft haben. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere derzeitigen Erwartungen und Annahmen wieder und unterliegen einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie sonstiger Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von etwaigen, in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen.
Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf Aussagen in Bezug auf die Umsetzung der Restrukturierungstransaktion, die zukünftigen Pläne bezüglich der F2-Goldlagerstätte bzw. das Potenzial der F2-Goldlagerstätte und der entsprechenden Mineralressourcen, die geplanten Aktivitäten in Bezug auf das Phoenix-Goldprojekt, das Explorationspotenzial des Landeigentums des Unternehmens sowie das Timing der Wiederaufnahme des Handels der Stammaktien des Unternehmens am TSX.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Datum der Aussagen und stellen die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage von Fakten und Annahmen dar, welche dieses für vernünftig ansieht. Sollten sich diese Meinungen und Schätzungen als falsch herausstellen, können die tatsächlichen bzw. zukünftigen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, umfassen u. a.: dass die Nachfrage nach Gold und Basismetallvorkommen sich wie geplant entwickelt; dass der Preis für Gold auf demselben Niveau bleibt oder sich so entwickelt, dass das Phoenix Gold Project potenziell wirtschaftlich ist; dass vorgeschlagene Explorations-, Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch betriebliche Probleme, Eigentumsrechtsfragen, Verlust der Genehmigungen, Umweltangelegenheiten, Stromversorgung, Arbeitsstreitigkeiten, Finanzierungsbedarf oder ungünstige Wetterbedingungen unterbrochen werden; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildete Mitarbeiter zu rekrutieren und zu behalten; und dass es keine wesentlichen ungeplanten Abweichungen bei den Kosten für Energie oder sonstige Hilfsgüter gibt.
Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Errungenschaften von Rubicon von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, erheblich abweichen können. Diese Faktoren umfassen u. a. folgende: mögliche Abweichungen bei der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Ausbeute oder der Durchflussrate; Unsicherheit von Mineralrohstoffen, Unfähigkeit, das Explorationspotenzial auszuschöpfen und die Mineralqualität und die Mineralausbeute zu erzielen; tatsächliche Ergebnisse der Reklamationsaktivitäten; Unsicherheit zukünftiger Tätigkeiten, Verzögerungen bei Fertigstellung der Explorationspläne gleich aus welchem Grund einschließlich unzureichendes Kapital, Verzögerungen bei Genehmigungen und Personalmangel; Schlussfolgerungen zu zukünftigen wirtschaftlichen oder geologischen Auswertungen; Änderung der Projektparameter, da die Pläne weiter präzisiert werden; Ausfall von Geräten oder Prozessen, um wie geplant weiterzuarbeiten; Unfälle und sonstige Risiken in der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Bezug auf die Tätigkeiten; Zeitpunkt und Erhalt von Genehmigungen von Aufsichtsbehörden; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen; die Fähigkeit von Rubicon, ihren Verpflichtungen aus wichtigen Vereinbarungen nachzukommen, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen; die Verfügbarkeit von Mitteln für vorgeschlagene Programme und Betriebskapital zu angemessenen Bedingungen; die Fähigkeit dritter Dienstleister, Leistungen zu angemessenen Bedingungen und fristgerecht zu erbringen; Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, wichtige Führungskräfte bzw. wichtiges Betriebspersonal zu binden; Kosten für Umweltauflagen und potenzielle umweltbezogene Haftung; Unzufriedenheit der Gemeinschaften vor Ort oder Streitigkeiten mit diesen oder den Ureinwohnern; Ausfall von Anlagen, Geräten oder Prozessen, um wie geplant tätig zu sein; Marktbedingungen und allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Bedingungen; die Durchführung und die Auswirkungen der Umstrukturierung; unsere Fähigkeit, genügend Cashflow aus unserem Geschäftsbetrieb zu generieren oder eine ausreichende Finanzierung zu erhalten, um unsere Kapitalausgaben und das nötige Betriebskapital abzudecken und unseren anderen Verpflichtungen nachzukommen; die Volatilität unseres Aktienkurses und die Eignung unserer Stammaktien, weiterhin an der TSX notiert zu bleiben und gehandelt zu werden, sowie unsere Fähigkeit, die Beziehungen mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Aktionären und anderen Dritten angesichts unserer aktuellen Liquiditätssituation und des CCAA-Verfahrens aufrecht zu erhalten.
Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten für das Datum dieser Pressemitteilung. Rubicon lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger bzw. sonstiger Ereignisse zu aktualisieren, außer soweit dies aufgrund geltender Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Leser werden aufgefordert, die im Managementbericht für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 genannten Risiken unter dem Punkt „Risikofaktoren“ sorgfältig zu prüfen und für eine Besprechung derjenigen Faktoren zu berücksichtigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Rubicon von geplanten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften in der Zukunft, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, wesentlich unterscheiden könnten. Leser werden darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die zuvor genannte Liste der Annahmen und Risikofaktoren nicht erschöpfend ist. Potenziellen Investoren wird daher empfohlen, sich den in dieser Pressemitteilung enthaltenen ausführlicheren Bericht von Rubicon zur Geschäfts- und Finanzlage sowie zu den Zukunftsaussichten anzusehen. Die hierin genannten zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich aufgrund dieses Hinweises als solche ausgewiesen.