Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Hochschild - Die Bullen kontern

26.01.2017  |  Christian Kämmerer
Zum Ende des letzten Jahres schienen die Notierungen beim britischen Minenunternehmen Hochschild Mining plc. nur einen Weg zu präferieren. Dieser lautete abwärts und so rutschten die Notierungen unter die Unterstützung von 290,00 bis 300,00 Pence. Größerer Verkaufsdruck blieb jedoch aus und so orientierten sich die Kurse wieder nach oben. Eine Etablierung über 300,00 Pence verspricht Zugewinne bis 375,00 Pence sowie ggf. darüber bis in den Bereich von 510,00 Pence.

Eine wieder aufkommende Kursschwäche wäre hingegen höchst negativ zu werten. Die nochmalige Aufgabe des Levels von 290,00 Pence könnte in diesem Zusammenhang weitere Verluste bis 186,60 Pence und tiefer generieren.

Open in new window

Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hochschild Mining plc
Bergbau
A0LC38
GB00B1FW5029
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"