Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Metanor Resources schließt Privatplazierung mit Kirkland Lake Gold ab

25.04.2017  |  Minenportal.de
Der kanadische Goldproduzent Metanor Resources Inc. gab gestern den Abschluss einer Privatplazierung über 8,849 Mio. $ bekannt, wovon Kirkland Lake Gold Ltd. 7,25 Mio. $ zeichnete. Damit wurde Kirkland Lake zu einem strategischen Investor von Metanor. Die restliche Summe wurde von Wexford Capital LP, einem Fondsverwalter, übernommen.

Die Aktien wurden zum Preis von 0,70 $ ausgegeben und zu jeder Einheit gehört ein halber Warrant, wobei ein ganzer Warrant zum Kauf einer weiteren Aktie zum Preis von 0,90 $ bis zum 21. April 2019 berechtigt.

Nach Abschluss dieser Finanzierung hält Kirkland Lake Gold 10.357.143 Aktien und 5.178.572 Warrants von Metanor, was ca. 13,7% der ausstehenden Aktien von Metanor ausmacht und 19,3% der verwässerten Aktien (inkl. Warrant-Ausübung). Wexford hält jetzt 14,2% an Metanor.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Mineninfo
Kirkland Lake Gold Ltd.
Bergbau
-
-

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"