Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Azimut Exploration meldet erste Ergebnisse von Goldprojekt Eleonore South

02.05.2017  |  Minenportal.de
Azimut Exploration Inc. hat heute die ersten Ergebnisse der Diamantbohrungen am Goldprojekt Eleonore South in Quebec bekanntgegeben. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Joint Venture, welches das Unternehmen gemeinsam mit Eastmain Resources Inc. und Les Mines Opinaca Ltée, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Goldcorp Inc., betreibt.

Veröffentlicht wurden die Ergebnisse aus neun von insgesamt vierzehn Bohrlöchern, die im April auf der Liegenschaft Eleonore South abgeteuft worden waren. Zu den Höhepunkten der bisher untersuchten Bohrkerne zählen nach Angaben von Azimut Exploration:

•  Bohrloch ES17-60: 0,65 g/t Gold über 144,0 m; darin 5,59 g/t Gold über 1,5 m, 1,89 g/t Gold über 22,5 m und 16,45 g/t Gold über 1,5 m

•  Bohrloch ES17-64: 3,05 g/t Gold über 77,30 m; darin 4,88 g/t Gold über 45,0 m; darin wiederum 13,0 g/t Gold über 10,5 m


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Azimut Exploration Inc.
Bergbau
A0KEU1
CA3019501012

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"