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Goldverkauf: Ab heute neues Geldwäschegesetz in Kraft

26.06.2017  |  Presse
Open in new windowRheinstetten im Juni 2017 - Für Goldhändler in ganz Deutschland ist heute, Montag der 26. Juni, ein wichtiger Stichtag. Das neue Geldwäschegesetz tritt in Kraft:

Der anonyme Kauf von Edelmetallen ist ab sofort nur noch bis zu einem Wert von 10.000 Euro möglich, statt wie bisher 15.000 Euro. Berücksichtigt man den aktuellen Goldpreis, entspricht dies in etwa einem 250-Gramm-Goldbarren. Bereits bei Käufen ab 10.000 Euro gelten dann erweiterte Auskunfts- und Dokumentationspflichten. So muss zum Beispiel die Rechnung auf Namen und Anschrift des Käufers ausgestellt werden.

Das von der Bundesregierung am 17. Mai beschlossene Gesetz folgt den deutlich verschärften Vorgaben der EU-Richtlinie und soll helfen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu bekämpfen.

Was ändert sich im Detail?


Kauf per Onlineshop

Keine Auswirkungen bzw. Änderungen ergeben sich bei Käufen über einen Onlineshop. Ob 5.000 €, 10.000 €, 15.000 € oder höher - da hier der Rechnungsempfänger ohnehin bekannt ist.


Barkäufe bis 9.999,99 Euro

Auch hier ändert sich (fast) nichts! Außer, dass die Grenze um 1/3 von 14.999,99 € auf 9.999,99 € gesenkt wurde.


Barkäufe ab 10.000,00 Euro

Bis dato waren Barkäufe ab einem Betrag von 15.000 Euro pro Tag (pro Person (bzw. pro Händler)) registrierungspflichtig. Diese Grenze wird nun um 1/3 auf ab 10.000 € gesenkt. Bei dem Wort "registrierungspflichtig" reagiert vielleicht der eine oder andere Investor etwas schreckhaft, aber es werden exakt dieselben Daten festgehalten, wie bei jedem x-beliebigen Onlinekauf bzw. bei der Bezahlung mittels elektronischen Zahlungsarten (Kreditkarte, EC-Karte, Paypal).

Wer seinen Ausweis vorlegt und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über seine Person macht, erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung und kann selbstverständlich auch in Zukunft Edelmetalle im Wert von über 10.000 Euro in bar bezahlen.


Verkäufe

Keine Änderung ergeben sich beim Edelmetallverkauf von Privatkunden. Egal ob Kupfer, Stahl, Aluminium oder Edelmetalle - jeder Metallankauf muss durch einen gewerblichen Händler (Edelmetall- o. Schrotthändler, Banken, etc.) dokumentiert werden.


Fragen & Antworten beantwortet Dominik Lochmann, Geschäftsführer ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG

Welche Auswirkungen könnten sich im Detail für den Goldhandel und andere Branchen ergeben?

Dies ist noch unklar. Experten rechnen damit, dass zahlreiche Anbieter keine Bargeldbezahlungen über 9.999 Euro mehr akzeptieren werden, um sich den bürokratischen Aufwand der erweiterten Dokumentationspflichten zu ersparen. Dagegen spricht aber, dass eine jene Dokumentationspflicht bis dato für Käufe/Verkäufe bestand, nur eben, dass die Anzahl zunehmen dürfte.


Werden die gespeicherten Daten automatisch an das Finanzamt oder an Dritte automatisch weitergeleitet?

Nein, das werden sie nicht. Die Daten werden nur auf Anfrage weitergegeben.


Gibt es Ausnahmen?

Nein, die gibt es leider nicht. Selbstverständlich halten wir uns an die neuen Gesetzesrichtlinien.


Können Ehepartner 2x max. 9.999.99 Euro anonym kaufen?

Diese Frage wird uns oft gestellt. Dies war bis dato bei 2x 14.999 Euro auch nicht möglich und daran hat sich auch nichts geändert. Für den Gesetzgeber handelt es sich bei Ehepartnern um eine wirtschaftliche Einheit. Jeder Händler ist bei einem Verdacht verpflichtet, beide Personen auf ein Verwandtschaftsverhältnis zu überprüfen. In der Praxis ist dies aber natürlich schwierig, wenn Mann und Frau ein Geschäft getrennt betreten und von unterschiedlichen Verkäufern bedient werden.


Kommt ein Goldverbot?

Dass kann niemand Wissen, wir gehen aber in absehbarer Zeit nicht davon aus! Die Frage ist auch, wie man ein Goldverbot definiert. Ist es lediglich eine Einschränkung des Edelmetallhandels (z.B. per Einfuhrverbot, Angebotsverknappung, Registrierungspflicht) oder ist der gesamte Besitz (analog USA in den 1933-74) verboten.

Auf alle Fälle traf das Gerücht der letzten Wochen, welches im Internet verbreitet wurde, nicht zu.


Über ESG

Die ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheinstetten bei Karlsruhe und Schänis, nahe Zürich, kauft, recycelt und verkauft Edelmetalle. Das Unternehmen recycelt europaweit edelmetallhaltiges Scheidgut der Dental-, Schmuck-, Galvanik- und Elektroindustrie und ist Recycling- und Handelspartner sowohl für die metallverarbeitende Industrie als auch für Privatkunden im Bereich des Edelmetallankaufs und -verkaufs. Sie handelt mit Edelmetallprodukten wie Gold- und Silberbarren/-münzen sowie -granulat, Platindraht, Silberanoden und Sputtertargets. Mit der Erfindung des patentierten CombiBars ist es dem Unternehmen gelungen, ein beliebtes Anlageprodukt auf dem Markt der physischen Edelmetallanlagen zu etablieren.



Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations
27749 Delmenhorst
Miriam Muñoz / Jakob Franzen
E-Mail: munoz@borgmeier.de oder franzen@borgmeier.de
Tel.: 04221 - 93 45-334 oder -345

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