Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Sirios schneidet 6,0 g/t Gold über 26 m am Projekt Cheechoo

18.01.2018  |  Minenportal.de
Sirios Resources Inc. veröffentlichte kürzlich die Ergebnisse der ersten vier Bohrlöcher, die das Unternehmen im Herbst 2017 auf der Liegenschaft Cheechoo bei Eeyou Istchee James Bay, Quebec, abgeteuft hat. Die Bohrungen hatten eine Gesamtlänge von 1.813 m und wurden an der südwestlichen Grenze der zentralen Zone durchgeführt, um bei früheren Bohrungen entdeckte Goldmineralisierungen zu testen.

Insgesamt umfasste das Bohrprogramm des Unternehmens 33 Bohrlöcher mit einer Länge von 10.628 m. Die Bohrkerne der 29 anderen Bohrlöcher werden noch ausgewertet.

Zu den bisher besten Analyseergebnissen zählen die folgenden Abschnitte:

•  Bohrloch DDH 108: 6,0 g/t Gold über 26,0 m; darin 137,7 g/t Gold über 0,5 m

•  Bohrloch DDH 109: 8,4 g/t Gold über 11,0 m; darin 167,2 g/t Gold über 0,5 m

•  Bohrloch DDH 110: 3,0 g/t Gold über 15,1 m; darin 73,0 g/t Gold über 0,5 m


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Sirios Resources Inc.
Bergbau
A1J6X0
CA8299085081
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"