Sibanye-Stillwater Ltd.: Benachrichtigung über Erwerb einer wirtschaftlichen Beteiligung an Wertpapieren
23.03.2018 | IRW-Press
Johannesburg, 23. März 2018 - In Einklang mit Abschnitt 122(3)(b) des Companies Act 71 von 2008 (das Gesetz), Regulation 121 (2)(b) der Companies Act Regulations, 2011 (die Verordnungen) und Absatz 3.83(b) der Zulassungsbestimmungen der JSE Limited werden die Aktionäre hiermit darauf hingewiesen, dass Sibanye-Stillwater offiziell davon unterrichtet wurde, dass Van Eck Associates Corporation eine Beteiligung an den Stammaktien des Unternehmens erworben hat. Demnach beträgt die Gesamtbeteiligung von Van Eck Associates Corporation 10,08 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens.
Sibanye-Stillwater hat den erforderlichen Hinweis gemäß Abschnitt 122(3) (a) des Gesetzes bei der zuständigen Übernahmekontrollstelle (Takeover Regulation Panel) eingereicht.
ANSPRECHPARTNER
James Wellsted, SVP Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
+27 83 453 4014
ir@sibanyestillwater.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
Vorausschauende Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen gemäß der Safe Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, planen, Potenzial, beabsichtigen, schätzen, erwarten, können und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!
Sibanye-Stillwater hat den erforderlichen Hinweis gemäß Abschnitt 122(3) (a) des Gesetzes bei der zuständigen Übernahmekontrollstelle (Takeover Regulation Panel) eingereicht.
ANSPRECHPARTNER
James Wellsted, SVP Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
+27 83 453 4014
ir@sibanyestillwater.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
Vorausschauende Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen gemäß der Safe Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, planen, Potenzial, beabsichtigen, schätzen, erwarten, können und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!