Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Hecla Mining - Ausbruchsversuch läuft

28.05.2018  |  Christian Kämmerer
Das nordamerikanische Minenunternehmen Hecla Mining Company erfuhr aufgrund einer Übernahme im März die Abstrafung der Käufer. Allerdings sammelte sich im Bereich der Unterstützung um 3,25 USD die Nachfrage und so erholte sich die Aktie umgehend. Weitere Zugewinne erfolgten und nunmehr wird es im Rahmen eines möglichen Ausbruchs über 4,20 USD spannend. Notierungen darüber versprechen weiteres Potenzial bis 4,60 USD und dem folgend bis 5,30 USD.

Unterhalb von 3,80 USD sollte man sich hingegen auf neuerliche Rücksetzer bis zum Level von rund 3,25 USD einstellen, bevor es im Worst-Case unterhalb davon bis 2,60 USD bzw. noch tiefer bis zur Marke von 2,00 USD abwärts gehen könnte.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hecla Mining Company
Bergbau
854693
US4227041062
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"