Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Brixton Metals Corp. plant Spin-out der Kobaltprojekte

21.06.2018  |  Minenportal.de
Brixton Metals Corp. gab gestern bekannt, dass das Unternehmen seine Kobaltprojekte in der kanadischen Provinz Ontario in einer eigenständigen, börsennotierten Minengesellschaft ausgliedern will. Das neue Unternehmen soll sich in erster Linie auf die Erschließung von Batteriemetall-Lagerstätten konzentrieren, während Brixton seinen Fokus auf Edelmetallprojekte legen wird.

Das neue Unternehmen könnte im Rahmen der Umstrukturierung die historischen Minen Hudson Bay und Langis übertragen bekommen, die sich zu 100% im Besitz von Brixton befinden und hochgradige Kobalt-Silber-Mineralisierungen aufweisen.

Brixton plant gleichzeitig, ein gewisses Exposure gegenüber den Kobaltprojekten mittels einer Aktienbeteiligung am neuen Unternehmen zu erhalten. Weitere Details wird Brixton Metals in einer künftigen Pressemitteilung veröffentlichen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Brixton Metals Corp.
Bergbau
A114WV
CA11120Q3026
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"