Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Wochenchart: Gold mit mittelfristigem Kaufsignal!

15.02.2007  |  Björn Heidkamp
Seit Anfang Januar hält der mittelfristige Aufwärtsimpuls des Golds an. Auch in dieser Woche erreichte der aktuelle April-Kontrakt mit 673,50 ein neues 20-Wochenhoch. Somit wurde ein neues mittelfristiges Kaufsignal generiert. Der in den Vorwochen angegebene Konsolidierungsbereich wurde überschritten. Weiterhin positiv zu beurteilen ist die Tatsache, dass der Ausbruch durch einen Wochen- und einen Tagesschlusskurs oberhalb des Konsolidierungsbereiches bestätigt wurde. Auch in der Einzelbetrachtung des Wochen-Notierungsstabes befindet sich der Schlusskurs am Hoch der Handelsspanne, so dass auch diese Gegebenheit für eine Fortsetzung der Aufwärtsbewegung spricht.

Die aktuelle mittelfristige Chartsituation, ausgehend von dem Wochenchart, hat sich in dieser Börsenwoche stark verbessert. Der alte bestehende Ross-Haken (RH) konnte überschritten werden. Der eingezeichnete mittelfristige Aufwärtstrendkanal hat nun Bestand.

Aus markttechnischer Sicht wurde das vom Wochenchart-MACD generierte Kaufsignal, nachdem vorher einige Fehlsignale in beide Richtungen zu beobachten waren, bestätigt, da sich der MACD von seiner Signallinie absetzen konnte.

Die mittelfristigen Erfolgschancen sind nun eindeutig auf der Kauf-Seite zu sehen. Der historische primäre Aufwärtstrend scheint sich wieder durchzusetzen. Bei momentan 685 naht mit der oberen Trendkanalbegrenzung ein virtueller Widerstand. Als nächster Widerstandsbereich befindet die psychologisch wichtige Zone zwischen 695 und 700, ehe dann die Jahreshochs von 2006 bei 730 angepeilt werden können.

Fallende Goldpreise bis etwa 630 sind lediglich als Korrekturen im mittelfristigen Trend einzustufen. Erst Kurse darunter würden das neue positive Chartbild eintrüben, aber erst ein Goldkurs unter 607 im aktuellen April-Kontrakt und somit ein Goldkurs unter der Trendkanalbegrenzung würde die Chartsituation umkehren.

Als "Wehrmutstropfen" ist jedoch die weiter bestehende schwache Saisonalität zu nennen: Der Zeitraum von 26.01 bis 17.03 ist tendenziell als bearish für die Preisentwicklung des Goldes einzuschätzen. Ein einfaches Short-Engagement im April-Kontrakt hätte zu Beginn des angegebenen Zeitraums, ohne Berücksichtigung anderer Faktoren, in den letzten 15 Jahren 13 Gewinner produziert und einen Gesamtprofit von 8.950 US$ erwirtschaftet!

Open in new window


Sollte die geringere Wahrscheinlichkeit doch eintreten und unterschreitet Gold die Zone zwischen 607 und 595 signifikant, so ist mit einem Test des nächsten harten Unterstützungsbereiches von 575 auszugehen. Sollte auch dieser Unterstützungsbereich um 575 signifikant unterschritten werden, würde sich eine langfristige Umkehrformation in Form eines 1-2-3 Hochs auf der Zeitebene des Monatscharts ausbilden. Bei diesem negativen Szenario würde sich die Perspektive des langfristigen Monatscharts extrem verschlechtern und sogar umkehren. Das Kursniveau um 530 bis 540 ist dann erst einmal als nächst tiefere potenzielle Unterstützungsebene zu definieren.


© Björn Heidkamp
www.ross-trading.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"