Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Hochschild gewinnt an Fahrt

08.02.2019  |  Christian Kämmerer
Das britische Minenunternehmen Hochschild Mining plc. verbleibt auf hohem Niveau im Zuge der vorherigen Performance vom Januar. Die Aussichten weiterer Zugewinne in Richtung 220,00 Pence sind jedoch unverändert gegeben und im Ausdehnungsfall dürften sich Anleger sogar auch Kurssteigerungen bis zur runden Marke von 300,00 Pence je Anteilsschein freuen.

Neuerliche Rücksetzer bis unter 150,00 Pence bzw. insbesondere bis unter das Niveau von 135,00 Pence sollten allerdings vermieden werden. Denn unterhalb letzterer Marke könnte es schnell bis 100,00 Pence bzw. bis in den zweistelligen Bereich abwärts gehen.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hochschild Mining plc
Bergbau
A0LC38
GB00B1FW5029
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"