Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Kinross Gold am Freitag mit >7% und heute?

19.02.2019  |  Christian Kämmerer
Nach dem gestrigen Feiertag in den USA, darf man heute gespannt auf eine mögliche Fortsetzung des Impulses vom vergangenen Freitag beim kanadischen Minenunternehmen Kinross Gold Corp. sein. Der Widerstand bei 3,40 USD wurde jedenfalls bereits per Schlusskurs überwunden und so besteht grundsätzliches Anschlusspotenzial bis 3,85 USD und ggf. darüber hinaus bis in die Region um 4,50 USD. Die Bullen scheinen heiß!

Negativ wäre demgegenüber ganz klar ein Rückgang unter die Zone von 3,10 USD. Ein Rückgang darunter könnte vielmehr für weitere Verluste bis zur Unterstützungszone rund um 2,60 USD sorgen.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Kinross Gold Corp.
Bergbau
A0DM94
CA4969024047
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"