Suche
 
Folgen Sie uns auf:

American Creek schließt Privatplatzierung mit Eric Sprott ab

09.08.2019  |  Minenportal.de
American Creek Resources Ltd. meldete den Abschluss einer Privatplatzierung mit 2176423 Ontario Ltd., ein Unternehmen im Besitz von Eric Sprott. Im Zuge dieser Privatplatzierung wurden 20 Millionen Einheiten für einen Bruttoerlös in Höhe von 1 Million Dollar ausgegeben. Alle Aktien, die in dieser Privatplatzierung ausgegeben wurden unterliegen einer Haltefrist bis zum 9. Dezember 2019.

Eric Sprott erwarb durch 2176423 Ontario alle 20 Millionen Einheiten dieser Privatplatzierung. Davor besaß er keine Aktien von American Creek. Infolge dieser Privatplatzierung ist Eric Sprott nun im Besitz von 20 Millionen Aktien und 20 Millionen Warrants des Unternehmens, was ungefähr 6,5% der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens auf nicht verwässerter Basis und 12,3% auf teilweise verwässerter Basis entspricht.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
American Creek Resources Ltd.
Bergbau
A2QP1X
CA0252883099
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"