Meinung: Stehen Tafelgeschäfte nun vor dem Aus?
15.12.2019 | Presse
Obergrenze für anonyme Goldkäufe sinkt
Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist beschlossen - sogenannte Tafelgeschäfte werden weiter eingeschränkt: Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden.
Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG, erklärt, was das neue Gesetz mit sich bringt und warum einige Händler nun sogar überlegen, ganz auf Tafelgeschäfte zu verzichten.
"Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern erfasst werden. Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen.
Für Goldhändler bedeutet der Gesetzesbeschluss einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen ist.
Wenn bereits Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Dokumentation des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger. In einer Branche, in der vorrangig mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Rentabilitätsgrenze.
Es wird sicherlich einen Trend weg vom anonymen Tafelgeschäft sowie dem Kauf vor Ort und hin zum Onlinehandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.
Durch die Änderungsrichtlinie soll mehr Transparenz geschaffen und somit die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.
Der Anteil an Geldwäschefällen in Verbindung mit dem Handel von Edelmetallen ist laut offiziellen Zahlen jedoch verschwindend gering. Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten.“
© Dominik Lochmann
ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG
Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist beschlossen - sogenannte Tafelgeschäfte werden weiter eingeschränkt: Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden.
Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG, erklärt, was das neue Gesetz mit sich bringt und warum einige Händler nun sogar überlegen, ganz auf Tafelgeschäfte zu verzichten.
"Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern erfasst werden. Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen.
Für Goldhändler bedeutet der Gesetzesbeschluss einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen ist.
Wenn bereits Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Dokumentation des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger. In einer Branche, in der vorrangig mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Rentabilitätsgrenze.
Es wird sicherlich einen Trend weg vom anonymen Tafelgeschäft sowie dem Kauf vor Ort und hin zum Onlinehandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.
Durch die Änderungsrichtlinie soll mehr Transparenz geschaffen und somit die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.
Der Anteil an Geldwäschefällen in Verbindung mit dem Handel von Edelmetallen ist laut offiziellen Zahlen jedoch verschwindend gering. Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten.“
© Dominik Lochmann
ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG