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Die schwindende Anonymität

30.01.2020  |  John Paul Koning
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Das scheint es, was Deutschland getan hat, während es AML5 einführte. In einer November-Anpassungen des Geldwäschegesetzes (GwG) legt der deutsche Staat nun eine spezielle Voraussetzung für Edelmetallhändler fest, sodass diese Prüfungen ihrer Kunden durchführen müssen, wenn Beträge über 2.000 Euro fällig sind. Käufer anderer EU-Länder wie Irland und Österreich nutzen weiterhin die Standardgrenze von 10.000 Euro. Und somit gab es bis zum 1. Januar 2020 große Schlangen in den deutschen Städten.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auch in einem Artikel von Ronan Manly.


Die Privatsphäre für elektronisches Geld und Bargeld schwindet ebenfalls

Käufe hochwertiger Güter mit Bargeld sind nicht die einzigen Finanztransaktionen, die eingeschränkt wurden. Dasselbe gilt für elektronisches Geld. Europäischen Bürgern ist es erlaubt, geringe Mengen Geld in nicht identifizierten Online-Wallets zu besitzen. Als AML4 2017 eingeführt wurde, belief sich die maximale Menge Geld, die in diesen Wallets aufbewahrt werden konnte, auf 250 Euro. AML5 reduzierte diese auf 150 Euro. Nicht nur das; auch anonyme Online-Zahlungen werden nun auf 50 Euro begrenzt. Vor AML5 gab es keine Einschränkung - Benutzer konnten ihre gesamten 250 Euro online halten.

Interessanterweise waren Deutschlands Richtlinien bezüglich elektronischen Geldes - wie die Richtlinien bezüglich Goldkäufe - schon immer strikter als die der verschiedenen EU-Richtlinien. Deutschland hat schon vor vielen Jahren eine Grenze von 100 Euro bezüglich anonymer Online-Wallets eingeführt.

Nicht alle Einschränkungen bezüglich anonymer Transaktionen sind auf die Einführung der EU-Geldwäsche-Richtlinien zurückzuführen. Eine Vielzahl europäischer Länder hat ebenfalls ihre eigenen allgemeinen Einschränkungen der allgemeinen Käufe eingeführt (nicht nur hochwertige Güter), die mit Bargeld durchgeführt werden können. Beispielsweise ist es in Frankreich illegal, einen Bargeldkauf (z.B. Lebensmittel oder Kleidung) durchzuführen, der 1.000 Euro übersteigt, wohingegen Spanien eine Grenze von 2.500 Euro und Deutschland gar keine Einschränkung besitzt.

Die untere Karte illustriert die jeweiligen Einschränkungen bezüglich Bargeldtransaktionen jeder Nation:

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"Bargeldzahlungseinschränkungen in der EU:
• Verbote werden in 16 EU-Mitgliedsstaaten angewendet
• 11 EU-Mitgliedsstaaten besitzen keine Bargeldeinschränkung
• in Italien gelten Einschränkungen nur für Staatsbürger
• in Dänemark werden Banken & Anwälte ausgenommen"




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